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Positionspapier: Werkstoffliches Recycling für Kunststoffe

Das Positionspapier ordnet das mechanische und das lösemittelbasierte Recycling als physikalische Verfahren und Alternativen zur chemischen Rückgewinnung ein.
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Um die Diskussion zur Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe auf eine faktenbasierte Ebene zu heben, haben CreaCycle, EPC Engineering & Technologies und Lömi ein Positionspapier entwickelt.

Sie drängen darin auf die Verbesserung der aktuellen Terminologie der relevanten Abfallrichtlinien. Dabei sollten die neuesten verfügbaren Technologien für das Kunststoffrecycling, wie die lösemittelbasierte Aufbereitung, einbezogen werden. Sie schlagen eine EU-Richtlinie speziell für Kunststoffabfälle vor, die eine Verwertungshierarchie auf der Grundlage physikalischer und chemischer Prozesse ermöglicht. Darüber hinaus spricht das Papier den Bedarf an verbesserten Sortiermöglichkeiten für das werkstoffliche Recycling und einen regulatorischen Rahmen an, der sicherstellt, dass die End-of-Life-Kosten berücksichtigt werden. Schließlich fordert das Papier die Anerkennung und Einbeziehung der lösungsmittelbasierten Reinigung/Auflösung als werkstoffliches Recycling für die Berechnung der Recyclingquote.

Als Basis für zukünftige Entwicklungen fordern die Autoren eine exaktere Definition des Begriffs „Recycling“. Diese müsse im Einklang mit den Erkenntnissen der Physik und Chemie stehen, dem Konzept der Abfall-Hierarchie (Reduzieren – Wiederverwenden – Recyceln) folgen, auf der Wertschöpfungskette für Kunststoffe basieren (chemisches Element – Zwischenprodukt – Monomer – Polymer – Kunststoff) und werkstoffliches Recycling (Polymer zu Polymer) als Vorbereitung zur Wiederverwendung der Polymerkomponente definieren.

Dazu Gerald Altnau, Geschäftsführer von CreaCycle: „Der EU fehlt bislang eine Verwertungs-Hierarchie. Außerdem sind die aktuellen Abfall-Richtlinien für polymerbasierte Abfälle nicht differenziert genug, und sie berücksichtigen keine Bedingungen für wiederholtes Wiederverwenden von ein und demselben Material, also dem werkstofflichen Recycling von Polymeren. Recycling wird als allgemeiner Oberbegriff verwendet, der eine Wiederverwendung und Downcycling in Form einer Depolymerisation als gleichwertig definiert. Dadurch lassen sich zwar hohe Recyclingquoten erreichen, aber das sorgt für Konflikte bei Kunststoffen, da Wiederverwendung und Recycling zwei unterschiedliche Positionen in der Abfall-Hierarchie einnehmen.“

In diesem Zusammenhang verweisen die Autoren auf das ihrer Ansicht nach bisher zu wenig genutzte Potenzial des lösemittelbasierten Recycling. Sie fordern, dieses physikalische Verfahren des werkstofflichen Recyclings in die Richtlinien aufzunehmen, da es sich zwischen die bisher als alleinige Alternativen diskutierten Verfahren des mechanischen und des chemischen Recyclings einordnet und die Wiederverwendung von Polymeren aus Kunststoffabfällen ermöglichen kann, die heute verbrannt werden müssen.

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