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POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung

28.11.2017

Die Entsorgung von flammgeschützten Dämmplatten (HBCD-EPS) wird mit der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung neu geregelt. Die POP-Abfall-ÜberwV wird bereits am 1. August 2017 in Kraft treten. Die Verordnung sieht vor, dass POP-Abfälle (z.B. HBCD-haltige Dämmstoffe) zwar nicht als gefährlich, aber dennoch als überwachungsbedürftig anzusehen sind. Der Gesetzgeber hat mit der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung eine dauerhafte Lösung implementiert, die jetzt in die Praxis umgesetzt wird.

Das Seminar will den Fragen, die sich aus der Umsetzung der POP-Abfall-ÜberwV in die Praxis ergeben, nachgehen. Hierzu wird zunächst der Rechtsrahmen verständlich aufgezeigt. Die Verordnung hat zahlreiche Verweisungen, die dargestellt werden. Darüber hinaus, wird es die Möglichkeit geben offene rechtliche Fragen aus der Entsorgungspraxis zu diskutieren.

Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von POP-haltigen Abfällen sind sowohl der zuständigen Behörde gegenüber als auch untereinander nachweispflichtig. Das Nachweisverfahren ist elektronisch zu führen (eANV). Soweit Sie noch über kein elektronisches Nachweisverfahren verfügen, können Sie entweder den Datenaustausch im elektronischen Nachweisverfahren der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder (ZKS-Abfall) nutzen oder ein System kommerzieller Anbieter.

Orange Hotel

Dieselstraße 4
Neu-Ulm, 89231 Deutschland

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