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Aufrechterhaltung der Asbest Sachkunde für verantwortliche Personen gem. TRGS 519

28.09.2017

Veranstalter:

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft

Gemäß der Neufassung der TRGS 519 vom Januar 2014 können Sachkundige die Gültigkeit ihres Sachkundenachweises um sechs Jahre verlängern, wenn sie noch während der Geltungsdauer ihres Sachkundenachweises einen behördlich anerkannten „Fortbildungslehrgang“ wie diesen besucht haben.