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Die Zentek GmbH & Co. KG hat durch eine gesonderte Prüfung des Systemwirtschaftsprüfers der gemeinsamen Stelle der dualen Systeme testieren lassen, dass die an die Clearingstelle gemeldeten Mengen mit den an das DIHK-Register gemeldeten Mengen (VE-Register) identisch sind. Die diesem Zertifikat zu Grunde liegende „Vereinbarung zur Klarstellung des sog. Mengenabgleichs“ mit Datum 4./5./8. August 2016 zu den Clearingverträgen“ wurde gemeinsam mit sieben weiteren dualen Systemen geschlossen.
Quelle: Zentek
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