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Eckpunkte Erweiterte Herstellerverantwortung Textilien

Das Bundesumweltministerium hat Eckpunkte für ein Textilgesetz vorgelegt, das die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien vorsieht. Ziel ist es, die Sammlung und Verwertung von Alttextilien neu zu organisieren und auf steigende Mengen sowie veränderte Marktbedingungen zu reagieren. Hersteller sollen künftig die finanzielle Verantwortung für die Entsorgung der von ihnen in Verkehr gebrachten Textilien übernehmen.
© erstellt mit KI; Adobe Firefly
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Die Initiative steht im Kontext wachsender Herausforderungen durch kurzlebige Textilprodukte und steigende Importmengen. Bestehende Sammelstrukturen geraten dadurch zunehmend unter Druck. Das Ministerium sieht in der erweiterten Herstellerverantwortung ein Instrument, um die Finanzierung der Systeme langfristig zu sichern und die Verwertung zu verbessern.

Rolle von Kommunen und karitativen Akteuren

Nach den Eckpunkten sollen bestehende Sammel- und Erfassungsstrukturen erhalten bleiben. Kommunen und karitative Organisationen sollen weiterhin zentrale Aufgaben in der Sammlung von Alttextilien übernehmen. Die Organisation der Sammlung und Verwertung soll künftig über sogenannte Organisationen für Herstellerverantwortung erfolgen, die im Auftrag der Hersteller tätig werden.

Der Anwendungsbereich umfasst Bekleidung, Bekleidungszubehör, Heimtextilien und Schuhe. Darüber hinaus definiert das Eckpunktepapier Zuständigkeiten und Anforderungen an die beteiligten Akteure. Vorgesehen sind auch Zielvorgaben für die Erfassung und Verwertung von Alttextilien.

EU-Vorgaben und Zeitplan

Die geplante Regelung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2025/1892. Diese wurde im Herbst 2025 veröffentlicht und verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einführung entsprechender Systeme.

Das Bundesumweltministerium hat eine Frist zur Stellungnahme bis zum 24. April 2026 gesetzt. Das Gesetz soll spätestens bis zum 17. Juni 2027 in Kraft treten, um die europarechtlichen Vorgaben fristgerecht umzusetzen.

Weitere Maßnahmen im Textilsektor

Die Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien ist Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft im Textilbereich. Ergänzend treten ab dem 19. Juli 2026 EU-Vorgaben in Kraft, die die Vernichtung bestimmter unverkaufter Textilien untersagen.

Darüber hinaus werden auf europäischer Ebene weitere Anforderungen an das Produktdesign vorbereitet, um die Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit von Textilien zu verbessern. Parallel dazu werden im Rahmen nationaler Strategien Dialogprozesse zu besonders schnelllebigen Produktions- und Konsummustern im Textilsektor geführt.

Zum Eckpunktepapier zur Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien

Quelle: BMUKN
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