Batteriehersteller mussten ihre Batterien bis zu diesem Stichtag an eine Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) beteiligen und die gesetzlich erforderlichen Angaben im Registrierungsverfahren ergänzen. Erfolgt dies nicht, gilt die Batterie-Registrierung als erloschen. In diesem Fall ist das Inverkehrbringen der betreffenden Batterien unzulässig und es besteht ein Vertriebsverbot.
Seit Ende Dezember 2025 hat die stiftung ear eine Vielzahl von Organisationen für Herstellerverantwortung zugelassen. Durch die begleitende Information der stiftung ear sowie der zugelassenen OfHs konnte ein großer Teil der bestehenden Batterie-Registrierungen fortgeführt werden. Im Bereich der Gerätebatterien blieben nach Angaben der stiftung ear 92 Prozent der Registrierungen erhalten.
Hersteller, die bislang keine OfH-Beteiligung vorgenommen haben, müssen dies nachholen. Der Vertrieb von Batterien ohne gültige Registrierung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Nach erfolgter Beteiligung ist eine erneute Registrierung erforderlich. Vollständige Anträge, bei denen die OfH die Herstellermengen bestätigt hat, werden nach Angaben der stiftung ear innerhalb von maximal einer Woche freigegeben.







