Damit ist der nationale Rahmen für das Batterierecht nun komplett. Die Stiftung ear vollzieht weite Teile dieser beiden Regelwerke. Dazu gehört insbesondere das Führen des Herstellerregisters. Außerdem ist sie zuständig für die Zulassung der Organisationen für Herstellerverantwortung (OfHs), welche die erweiterte Herstellerverantwortung für die bei ihnen angeschlossenen Batteriehersteller erfüllen.
Neu durch das BattDG etabliert wird eine sogenannte „Altbatteriekommission“. Diese bündelt das Fachwissen der beteiligten Akteure – etwa Hersteller und Händler, OfHs, kommunale Spitzenverbände und Entsorgungswirtschaft – und kann der zuständigen Stiftung ear beratend zur Seite stehen, indem sie Empfehlungen abgibt. Eine vergleichbare Fachkommission existiert bereits für den Bereich des Einwegkunststoffgesetzes.






