Der Bundesrat hat am 29. September 2025 Änderungen im nationalen Batterie-Umsetzungsgesetz beschlossen, die das bisherige Batteriegesetz ablösen und Aspekte der neuen EU-Batterieverordnung umsetzen. Mit diesen Änderungen werden Rückgabemöglichkeiten für Batterien aus E-Bikes und E-Scootern ausgeweitet.
Künftig gilt eine Rücknahmepflicht für diese Batterien: Kommunale Sammelstellen werden zur Annahme verpflichtet – Verbraucher*innen sollen ihre Altbatterien unkompliziert und flächendeckend entsorgen können. Mit der Ausweitung des Sammelnetzes wird auf die zunehmende Verbreitung von leichten Elektromobilitätsgeräten reagiert.
Ein zentraler Passus betrifft die bisherige Sammelquote: Deutschland behält die bislang höhere nationale Quote von 50 Prozent bis Ende 2026. Danach soll eine Angleichung an die Vorgaben der EU-Batterieverordnung erfolgen.
Neu im Gesetz vorgesehen ist außerdem ein Eigenverwertungsrecht für Kommunen, das ihnen erlaubt, freiwillig gesammelte Starter- und Industriealtbatterien selbst zu verwerten. Zudem wird eine Altbatteriekommission geschaffen, die als beratendes Gremium für technische und fachliche Fragestellungen fungieren soll.
Die Änderungen betreffen mehrere Themenbereiche: Altbatteriewirtschaft, Konformität von Batterien, Sorgfaltspflichten in Lieferketten und Verfahren zur Änderung von Stoffbeschränkungen. Hersteller werden verpflichtet, ihre Produktverantwortung entlang der gesamten Wertschöpfungskette wahrzunehmen.
Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung Rechtssicherheit schaffen und die Umsetzung der EU-Batterieverordnung wirksam unterstützen. Bereits am Tag nach seiner Verkündung tritt das neue Batteriegesetz-Umsetzungsgesetz (BattDG) in Kraft, während das alte Batteriegesetz seine Gültigkeit verliert.






