Gleichzeitig legt die Kommission eine Vereinfachungs-Omnibus für Chemikalien zur weiteren Straffung und Vereinfachung der wichtigsten EU-Rechtsvorschriften für Chemikalien sowie einem Vorschlag zur Stärkung der Governance und der finanziellen Tragfähigkeit der ECHA.
Die Kommission will gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern eine Allianz für kritische Chemikalien einrichten, um die Risiken von Kapazitätsschließungen in diesem Sektor anzugehen. Die Allianz soll kritische Produktionsstandorte ermitteln, die politische Unterstützung benötigen, und Handelsfragen wie Abhängigkeiten von der Lieferkette und Verzerrungen angehen. Die Kommission will auch rasch handelspolitische Schutzmaßnahmen anwenden, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, und gleichzeitig die Überwachung der Einfuhren von Chemikalien über die bestehende Taskforce für Einfuhrüberwachung ausweiten.
Die Kommission will den Aktionsplan für erschwingliche Energie zügig umsetzen, um zur Senkung der hohen Energie- und Rohstoffkosten beizutragen. Sie will die staatlichen Beihilfen aktualisieren, um die Stromkosten für mehr Chemieproduzenten bis Ende des Jahres zu senken. Der Plan soll auch die Nutzung sauberer Kohlenstoffquellen wie Kohlenstoffabscheidung, Biomasse und Abfall sowie die Förderung erneuerbarer Energien stärken.
Der Aktionsplan sieht steuerliche Anreize und steuerliche Maßnahmen vor, um die Nachfrage nach sauberen Chemikalien anzukurbeln. Mit dem anstehenden Rechtsakt zur Beschleunigung der Dekarbonisierung der Industrie sollen EU-Vorschriften für Inhalte und Nachhaltigkeit festgelegt, um das Marktwachstum und Investitionen in saubere Technologien zu fördern. Die anstehende Bioökonomie-Strategie und das Gesetz über die Kreislaufwirtschaft sollen die Ressourceneffizienz und das Recycling von Chemikalien in der EU steigern und den Markt für biobasierte und recycelte Alternativen zu fossilen Inputs stärken.
Mit dem Aktionsplan will die Kommission ihre Zusage bekräftigen, die PFAS-Emissionen durch eine robuste, wissenschaftlich fundierte Beschränkung zu minimieren und gleichzeitig die weitere Verwendung in kritischen Anwendungen unter strengen Bedingungen sicherzustellen, wenn keine Alternativen verfügbar sind, die nach Stellungnahme der ECHA rasch vorgeschlagen werden.
Die sechste Vereinfachungs-Omnibus soll die Befolgungskosten und den Verwaltungsaufwand für die chemische Industrie senken und gleichzeitig einen starken Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt gewährleisten. Dazu gehören die Vereinfachung der Vorschriften für die Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien, die Klärung der EU-Kosmetikvorschriften und die Erleichterung der Registrierung von EU-Düngeprodukten durch die Angleichung der Informationsanforderungen an die Standardvorschriften der REACH-Verordnung für Chemikalien. Diese Maßnahmen sollen der Industrie jährlich mindestens 363 Mio. EUR einsparen.
Der Vorschlag für die ECHA-Grundverordnung soll die ECHA mit den Ressourcen, der Flexibilität und den strukturellen Anpassungen ausstatten, die erforderlich sind, um die Aufgaben im Rahmen ihres wachsenden Mandats zu erfüllen, das nun Zuständigkeiten im Rahmen mehrerer EU-Verordnungen umfasst, insbesondere in den Bereichen Einstufung und Kennzeichnung, Biozidprodukte, Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien, Abfallwirtschaft und Wasser.






