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Alttextilbranche: EU-Politik muss handeln und Regulatorik an die Praxis anpassen

Die Zukunft der europäischen Alttextilbranche stand im Mittelpunkt des 12. bvse-Alttextiltags in Stuttgart. Mit klaren Worten und konkreten Forderungen richteten sich die EuRIC-Vertreter Philippe Doliger und Antoine Stilo an Politik und Branche. Ihr Appell: Die EU muss jetzt die richtigen Weichen stellen – für eine funktionierende textile Kreislaufwirtschaft und stabile internationale Absatzmärkte.
Alttextilbranche: EU-Politik muss handeln und Regulatorik an die Praxis anpassen
Copyright: bvse
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Philippe Doliger, Policy Advisor bei EuRIC Textiles, zeichnete in seinem Vortrag ein klares Bild der Herausforderungen, mit denen die europäische Alttextilbranche derzeit konfrontiert ist. Angesichts wachsender regulatorischer Anforderungen – etwa durch die EU-Textilstrategie von 2022 – brauche es zukunftsfeste gesetzliche Rahmenbedingungen. Diese Strategie verpflichtet Hersteller, ab 2030 ausschließlich recyclingfähige, reparierbare, langlebige, schadstofffreie, aus überwiegend rezyklierten Fasern hergestellte und ethisch produzierte Textilien auf den Markt zu bringen.

Ein zentrales Instrument zur Umsetzung dieser Ziele sei das gemeinsam mit dem bvse erarbeitete EuRIC Textiles Manifesto 2025, das unter anderem auf den drei Kernelementen: Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), Ökodesign-Vorgaben für Textilien (ESPR) und Einführung eines EU-weit einheitlichen Abfallendes (EOW) basiert.

„In diesen ungewissen Zeiten für Sammel-, Sortier- und Recyclingunternehmen in der Alttextilbranche in der gesamten EU brauchen wir dringend robuste EU-weite Rahmenbedingungen, die echte textile Zirkularität vorantreiben und die bestehenden textilen Recycling- und Erfassungsstrukturen stärken“, betonte Doliger.

Er warnte zugleich vor der Kluft zwischen politischen Vorgaben und der betrieblichen Realität: „Die aktuell bestehenden europäischen rechtlichen Regelungen zeigen deutlich, dass die Diskrepanzen zwischen Politik und Business-Realität dringend eliminiert werden müssen, damit legislative Maßnahmen auch für KMUs möglichst unbürokratisch und praxisnah umgesetzt werden können. Erst, wenn regulatorische Anforderungen auch den Arbeitsalltag der EU-Alttextilbranche widerspiegeln, kann textile Kreislaufwirtschaft langfristig effizient gelingen.“

Antoine Stilo, Senior Policy and Trade Advisor bei EuRIC, nahm die Teilnehmenden mit in die geplanten Veränderungen der EU-Abfallverbringungsverordnung, die ab dem 21. Mai 2026 in Kraft treten. Acht zentrale Punkte werden künftig den Export von Abfällen aus der EU, so auch Textilien, reglementieren – von der digitalen Voranmeldung über einheitliche Datenformate bis hin zur verpflichtenden Auditierung aller außereuropäischen Abfallverwerter.

Kritisch für die Branche: Künftig dürfen Nicht-OECD-Staaten Abfälle aus der EU nur noch importieren, wenn sie zuvor auf eine offizielle Exportliste der EU-Kommission aufgenommen wurden. Andernfalls gilt ab Mai 2027 ein Exportverbot von mindestens zwei Jahren.

Stilo richtete einen klaren Appell an die Branchenunternehmen: „Insbesondere in der Übergangsphase bis zum 21. Mai 2026, bevor die neuen Regelungen über den Export von Abfällen greifen, ist es wichtig, dass Sie Ihre nationalen Verbände, wie den bvse, und EuRIC in ihrer europäischen und internationalen Arbeit unterstützen, damit weiterhin essenzielle Exportmärkte auf dem Weltmarkt gesichert werden können.“

Zudem hob er hervor, wie wichtig ein gemeinsames Handeln sei: „Nur gemeinsam und im proaktiven Austausch können wir den globalen Handel und Export von sekundären Rohstoffen und gebrauchten Gütern, wie z. B. Second-Hand-Textilien, nach vorne treiben und wettbewerbstauglich machen.“

Mit Nachdruck forderte er: „Der uneingeschränkte Handel mit sekundären Ressourcen, Gebrauchtgütern und Recyclingmaterial ist essentiell für eine funktionsfähige Kreislaufwirtschaft in Deutschland, der Europäischen Union und auf globaler Ebene. Wir fordern mehr Flexibilität und Transparenz von der EU-Kommission bei der Erstellung und Veröffentlichung dieser Exportliste, sowie während des gesamten Transformationsprozesses, damit wichtige Absatzmärkte für die europäische Recyclingwirtschaft nicht verloren gehen.“

Quelle: bvse

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