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Aufbruch in der Abfallwirtschaft durch neue Bioabfallverordnung?

Der 1. Mai 2025 bedeutet auch das Inkrafttreten von § 2a der Bioabfallverordnung. Führen diese neuen Regelungen auch zu einer Aufbruchstimmung in der Bioabfallbranche?
© E. Zillner
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Das sollte man meinen, wenn ein neues Instrument wie der Kontrollwert in die Abfallwirtschaft einzieht. Die Änderungen der Bioabfallverordnung sollen dazu beitragen, die weitere Verbreitung von Mikroplastik zu reduzieren. Dazu soll der Kontrollwert dienen, der besagt, dass in Abfällen aus der Biotonne vor der biologischen Behandlung nicht mehr als 1 % Kunststoffe zulässig sind. Dafür sind die Anlagenbetreiber verantwortlich. Wird der Kontrollwert überschritten, müssen entsprechende Maßnahmen ergriffen und die Fremdstoffe entfernt werden.

„Einen Aufbruch in der Branche sehen wir derzeit nicht, da die Vorgaben des § 2a bereits lange feststehen und Anlagenbetreiber sich auf die Vorgaben bereits langfristig vorbereiten konnten. Schon vor Inkrafttreten der Verordnung war es gängige Praxis, Störstoffe in großem Umfang zu entfernen. Der Gesetzgeber hat hierbei das Rad nicht neu erfunden, sondern lediglich die bestehende Praxis in einen rechtlichen Rahmen gegossen“, erläutert Katrin Büscher, Geschäftsführender Vorstand der ASA.

Die geplanten Änderungen aus der kleinen Novelle der Bioabfallverordnung sind schon lange bekannt. Die Vorgaben der Bioabfallverordnung gelten in erster Linie für Aufbereiter von Bioabfällen, Bioabfallbehandler und Gemischhersteller von Bioabfällen. Die entsprechende Vorbereitungszeit von drei Jahren gab es sowohl für anliefernde Abfallsammler als auch für die Betreiber von Bioabfallbehandlungsanlagen. Doch auch bei einer langen Vorbereitungszeit kann das Ziel der Fremdstoff- und Mikroplastikreduktion nicht nur auf Betreiberseite gelöst werden. „Ein hoher Verschmutzungsgrad ist sehr problematisch für die Bioabfallverwertung. Ab einem bestimmten Verschmutzungsgrad ist die Technik nicht mehr in der Lage, alle Störstoffe zu entfernen und der Bioabfall kann nicht mehr zu qualitätsgesichertem Kompost verwertet werden“, berichtet Johanna Weppel, Umweltingenieurin der ASA.

Die getrennte Bioabfallsammlung ist das Erfolgsmodell der Abfallwirtschaft der letzten Jahrzehnte. Der Erfolg der Getrenntsammlung als positives Ergebnis muss ständig wieder erarbeitet werden. Sich verändernde Rahmenbedingungen führen dazu, dass sich Bürgerinnen, Bürger und die Abfallwirtschaft weiterhin gemeinsam für die getrennte Sammlung einsetzen müssen. Gerade für Bioabfall ist es daher essenziell, das Augenmerk bewusst auf die Potenziale von Bio- und Grüngut zu legen und die hohe Qualität des Abfallstroms herauszustellen, wie die ASA in ihrer Bio- und Grünabfallstrategie 2030.

„Der Verunreinigungsgrad der getrennt gesammelten Bioabfälle hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Die bewusste Trennung von Bioabfall wird in der Bevölkerung noch immer als lästig empfunden. Es fehlt der Weitblick für die (teuren) Konsequenzen von Fehlwürfen aus Bequemlichkeit, den Biomüll richtig zu trennen, aus bewusster Ignoranz oder schlichtweg aus Unwissen. Deshalb muss die Branche nach wie vor immer wieder daran erinnern, was es bedeutet, wenn zu viele Störstoffe im Bioabfall enthalten sind“, verdeutlicht Katrin Büscher.

Bioabfälle können einen entscheidenden Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz leisten, denn durch die Anwendung von z. B. 10 Mio. Mg Kompost könnten ca. 2,5 Mio. Mg Kohlendioxid-Äquivalente vermieden werden und der Anteil des Bioabfalls in der Vergärung bzw. die Kaskadennutzung trägt zu einer erneuerbaren Energieversorgung bei. Daher ist auch die Kaskadennutzung kontinuierlich auszubauen. In diesem Zusammenspiel darf der Blick auf die Fremdstoffe nicht verloren gehen. Insbesondere durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, Kontrollen und eine optimierte Aufbereitungstechnik ist der Fremdstoffanteil weiter zu reduzieren.

„Wir sind überzeugt, dass es sich lohnt, den vor Jahrzehnten begonnenen Weg der getrennten Bioabfallsammlung und -verwertung weiterzugehen und uns konsequent dafür einzusetzen – im Sinne eines aktiven Klima- und Ressourcenschutzes.“, so die beiden Fachfrauen abschließend.

Quelle: ASA

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