Saubermacher optimiert Batteriekreislauf der E-Mobilität

Die ab 18. Februar 2024 geltende EU-Batterieverordnung bringt nicht nur für E-Autobatterien, sondern für sämtliche Batteriearten umfassende ökologische Anforderungen entlang des gesamten Lebenszyklus.
Foto (v.l.n.r.). Hans Roth, Saubermacher Gründer; Klaus Edelsbrunner, Bundesgremialobmann WKO; Gerhard Hecker, Geschäftsleiter Saubermacher Österreich; Thomas Haid, Geschäftsführer Saubermacher Battery Services. Copyright: Saubermacher

Diese beziehen sich beispielsweise auf den CO2-Fußabdruck, die Langlebigkeit, Anforderungen zur Entnehmbarkeit bzw. Austauschbarkeit, den Rezyklateinsatz sowie die Sammlung, Wiederverwendung und das Recycling am Lebensende. Das stellt auch Kfz-Betriebe vor neue Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Importeure bzw. Erstinverkehrsetzer müssen sich im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung um die Rücknahme und Entsorgung ihrer Batterien kümmern. Beispielsweise müssen ihre Händler und Vertragswerkstätten die geeignete Sammelinfrastruktur gewährleisten und Altbatterien jeglicher Herkunft und Zusammensetzung vor Ort unentgeltlich zurücknehmen. Außerdem sind sie verpflichtet, strenge Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen sowie für fachgerechte Dokumentation für Behörden, Versicherungen etc. zu sorgen.

Ein wesentliches Ziel der neuen EU-Batterieverordnung ist, ambitionierte Recyclingeffizienzen und Verwertungsquoten zu erreichen. Bei Lithium-Batterien sollen z.B. in drei Jahren 65 Prozent des durchschnittlichen Gewichts recycelt werden, in acht Jahren bereits 70 Prozent. Als Ausgangsbasis dafür ist die fachgerechte und sichere Lagerung sowie eine professionelle Sammlung der E-Batterien bei den verschiedenen Anfallstellen, z. B. Kfz-Werkstätten, notwendig.

Auch wenn das Recycling von E-Autobatterien derzeit aufgrund der hohen Verwertungskosten und geringen Mengen noch nicht wirtschaftlich ist, kommt man daran nicht vorbei. Der Bedarf an knappen Rohstoffen steigt stetig an. In Europa gibt es jedoch keine relevanten Rohstoffvorkommen. Kobalt kommt zu mehr als 70 Prozent aus der Demokratischen Republik Kongo. Der Abbau erfolgt zum Teil unter fragwürdigen Umständen und rund drei Viertel der Minen befinden sich in chinesischem Besitz. Lithiumvorkommen gibt es zwar auch in Europa, jedoch ist der Abbau problematisch. Steigende Rohstoffpreise beeinflussen den Markt genauso. Daher ist es umso wichtiger, Primärrohstoffe wie Kobalt, Nickel und Lithium zu 100 Prozent im Kreislauf zu halten. Diesen Umständen trägt die neue EU-Batterieverordnung nun Rechnung.

2023 wurden bereits knapp 50.000 E-Autos in Österreich neu zugelassen, das sind 20 % der Neuzulassungen im letzten Jahr. Insgesamt sind derzeit über 155.000 E-Autos auf heimischen Straßen unterwegs. Der Boom von Elektrofahrzeugen hat nicht nur einen maßgeblichen Einfluss auf die Entsorgungsbranche, auch Autohäuser und Werkstätten stehen vor großen Herausforderungen. Bei Unfall, Reparatur oder Tausch waren die Prozesse rund um das Handling von E-Autobatterien bisher noch nicht ausreichend klar geregelt bzw. überhaupt definiert. Die EU-Batterieverordnung liefert hier zwar viele Vorgaben. Die Anforderungen daraus und ihre Umsetzung sind komplex und kostenintensiv.

Genau hier setzt Saubermacher Battery Services, ein Gemeinschaftsunternehmen von Denzel, Porsche Austria und Saubermacher, an und unterstützt mit einer einzigartigen Komplettlösung für Werkstätten und Autohäuser.

Hersteller und Importeure können ihre Verantwortung auch direkt an Abfallwirtschaftsunternehmen mit entsprechenden Kompetenzen bzw. Genehmigungen weitergeben. Saubermacher Battery Services bietet diese Dienstleistung österreichweit für alle Importgesellschaften an und verfügt über die nötige Erfahrung im Handling sowie die Infrastruktur, um flächendeckend unterstützen zu können. Neben der Entsorgungs- und Aufbereitungsdienstleistung werden innovative Quarantäne-Container und Aufbewahrungsboxen bereitgestellt.

Klaus Edelsbrunner, Bundesgremialobmann der Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Fahrzeughandel, hat die Gemeinschaftsinitiative, die bereits 2022 ins Leben gerufen wurde, begleitet und setzt auf die Leistungen der Saubermacher Battery Services: „Der Ablauf durch einen verlässlichen Partner, der die Abwicklung übernimmt und somit für die Betriebe vereinfacht, war ein ausschlaggebender Punkt für mich. Darüber hinaus stellt Saubermacher als Spezialist sicher, dass die Abwicklung für Betriebe und im Endeffekt für den Kunden den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vollendet wird. Zusätzlich lassen sich die Kosten aufgrund der verschiedenen Pakete flexibel gestalten.“

Eine komplexe Hürde für Kfz-Betriebe stellen vor allem die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Betriebsanlagengenehmigung für Hochvolt-Tätigkeiten dar. Alle Händler und Werkstätten, die E-Autos reparieren, benötigen eine solche Genehmigung. Die langen Behördenwege und die Uneinigkeit zwischen verschiedenen Ämtern verschärfen den Prozess zusätzlich. Hier berät und unterstützt Saubermacher Battery Services mit seinem Knowhow. Im Fokus stehen Arbeitnehmersicherheit und der Schutz der Betriebsstätte. Die fachgerechte Sammlung und Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien trägt zur Werkstattsicherheit bei, sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und leistet auch einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz im Kontext der E-Mobilität.

Hans Roth, Saubermacher Gründer, bekräftigt: „Ich begrüße die neue Batterieverordnung mit dem Ansinnen, den Kreislauf bei Batterien zu schließen. Wertvolle und seltene Rohstoffe zu retten und wiederzuverwenden, ist ein wichtiges Ziel im Rahmen der Verkehrs- und Energiewende. Wir wollen unserer Verantwortung nachkommen und Kfz-Betriebe bestmöglich dabei unterstützen. Ich bedanke mich ganz herzlich bei Herrn Edelsbrunner und seinem Betrieb für diese innovative Partnerschaft.“

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