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Kreislaufwirtschaft für Textilien

Die Kommission hat heute Vorschriften vorgeschlagen, um die Hersteller für den gesamten Lebenszyklus von Textilerzeugnissen verantwortlich zu machen und die nachhaltige Bewirtschaftung von Textilabfällen in der EU zu fördern.
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Diese Initiative soll die Entwicklung des Sektors der getrennten Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und des Recyclings von Textilien in der EU im Einklang mit der EU-Strategie für nachhaltige und kreislauforientierte Textilien beschleunigen. Es wird erwartet, dass durch die bessere Verfügbarkeit gebrauchter Textilien lokale Arbeitsplätze geschaffen werden, die Verbraucher in der EU und darüber hinaus Geld sparen und gleichzeitig die Auswirkungen der Textilproduktion auf die natürlichen Ressourcen verringert werden.

Die Kommission schlägt vor, verbindliche und harmonisierte Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien in allen EU-Mitgliedstaaten einzuführen. EPR-Systeme haben sich bei der Verbesserung der Bewirtschaftung von Abfällen aus verschiedenen Produkten wie Verpackungen, Batterien und elektrischen und elektronischen Geräten bewährt. Die Hersteller werden die Kosten für die Bewirtschaftung von Textilabfällen übernehmen, was ihnen auch Anreize zur Abfallverringerung und zur Erhöhung der Kreislauffähigkeit von Textilprodukten gibt – sie werden von Anfang an bessere Produkte entwerfen. Die Höhe der Zahlungen der Hersteller an das EPR-System wird auf der Grundlage der Umweltleistung der Textilien angepasst, ein Prinzip, das als „Ökomodulation“ bekannt ist.

Gemeinsame EU-Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung werden es den Mitgliedstaaten auch erleichtern, die Vorschrift, Textilien ab 2025 getrennt zu sammeln, im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften umzusetzen. Mit den Beiträgen der Hersteller werden Investitionen in Kapazitäten für die getrennte Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und das Recycling finanziert. Die vorgeschlagenen Vorschriften für die Abfallbewirtschaftung sollen sicherstellen, dass gebrauchte Textilien für die Wiederverwendung sortiert und das, was nicht wiederverwendet werden kann, vorrangig dem Recycling zugeführt wird. Soziale Unternehmen, die im Bereich der Sammlung und Behandlung von Textilien tätig sind, werden von besseren Geschäftsmöglichkeiten und einem größeren Markt für gebrauchte Textilien profitieren.

Der heutige Vorschlag wird auch die Forschung und Entwicklung innovativer Technologien für die Kreislaufwirtschaft im Textilsektor fördern, wie z. B. das Recycling von Fasern zu Fasern.

Der Vorschlag befasst sich auch mit dem Problem der illegalen Ausfuhr von Textilabfällen in Länder, die nicht in der Lage sind, diese zu entsorgen. Das neue Gesetz würde klarstellen, was Abfall ist und was als wiederverwendbare Textilien gilt, um die Praxis der Ausfuhr von Abfällen zu unterbinden, die als zur Wiederverwendung bestimmt getarnt sind. Dies wird die Maßnahmen im Rahmen des Vorschlags für eine neue Verordnung über die Verbringung von Abfällen ergänzen, mit der sichergestellt werden soll, dass Textilabfälle nur dann verbracht werden, wenn gewährleistet ist, dass die Abfälle auf umweltverträgliche Weise behandelt werden.

Der heutige Vorschlag für eine gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie umfasst auch Maßnahmen für Lebensmittelabfälle, die in einer separaten Frage und Antwort näher erläutert werden.

Der Vorschlag der Kommission für eine gezielte Änderung der Abfallrahmenrichtlinie wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft werden.

Quelle: Europäische Kommission

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