Wesentliche Teile fehlen

Der bvse hat zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle Stellung genommen.

Grundsätzlich seien die Ziele der Kommission geeignet, eine innereuropäische Verpackungspolitik zu etablieren, die auch die Erreichung der Klimaneutralität unterstützt. Im Detail übt der Verband aber Kritik.

So handele es sich nicht mehr um eine Fortschreibung der bestehenden Verpackungsrichtlinie, sondern um eine vollkommen neue Fassung des Bereichs mit einer sehr hohen Regelungstiefe. „Eine schlanke übergeordnete rechtliche Regelung, die von den Mitgliedstaaten aufgefüllt wird, wäre hier eher zielführend“, so der bvse.

Mit der Regelung versuche die Kommission, eine Vereinheitlichung des Verpackungsbereichs zu erreichen. Die Mitgliedstaaten dürften die Vorgaben auf nationaler Ebene aber ergänzen oder erweitern. Dies ist aus Sicht des bvse nicht vorteilhaft. Zum einen sehr der Bereich der Verpackungen und Verpackungsabfälle bereits umfassend geregelt. Zum anderen könne es wieder zu einem Flickenteppich von Anforderungen im Binnenmarkt kommen.

Durch die Einführung neuer Begriffe und der Kreis der Beteiligten an der Umsetzung ergebe sich ein zusätzliches hohes Maß an Bürokratie, so ein weiterer Kritikpunkt des bvse. Auch die Verpflichtungen für die Verpackungshersteller sind aus Verbandssicht viel zu detailliert.

Da die Verordnung keine Hinweise zur Art des Recyclings vorgibt, wird aus Sicht des bvse nur das werkstoffliche Recycling adressiert. Sollte auch das chemische Recycling gemeint sein, müsse dies entsprechend definiert werden. Dazu empfiehlt der Verband die Abfallrahmenrichtlinie.

Weiter kritisiert der bvse, dass die Kommission kompostierbare Verpackungen gegenüber anderen Leichtverpackungen priorisiere. Dies werde zu entsprechenden Verschiebungen führen und durch die Vermischung mit anderen Verpackungen zu Schwierigkeiten führen. Daher fordert der Verband, dass die Verwendung von biologisch abbaubaren Kunststoffen auf die im Verordnungsvorschlag genannten Anwendungsfälle begrenzt wird. „Es dürfen keine falschen Anreize geschaffen werden, diese Verpackungen als umweltfreundliche Alternativen zu den bestehenden LVP zu fördern“, heißt es.

Bei PPK fordert der bvse, diesen Stoffstrom von den Mehrweganforderungen auszunehmen. Diese seien ökologisch nachteilig. Zudem könne das Material in den bestehenden Recyclingsystemen ökologisch vorteilhaft genutzt werden.

Weiter kritisiert der bvse, dass sich die Berechnung von Rezyklatanteilen auf einzelne Verpackungen bezieht. Dies könne in der Praxis nicht umgesetzt werden. Es führe nicht nur zu massiven Kontrollen, sondern auch zu großen Materialverschiebungen. Zudem stehe diese Regelung im Widerspruch zu den Vorgaben der Berechnung von Rezyklatanteilen für PET-Flaschen. Die Rezyklateinsatzquoten für kontaktsensitive Füllgüter könne zudem mittelfristig nicht erfüllt werden. Daher sollten diese von den Quoten ausgenommen werden. 2035 soll geprüft werden, ob sich dann die Bedingungen verändert haben.

Eine abschließende Beurteilung der Verordnung sei aber nicht möglich, so der Verband. Es gebe zahlreiche Verweise auf die zu definierenden delegierten Rechtsakte, die aber noch nicht vorliegen. „Dieses Vorgehen ist auch aus rechtlicher Sicht problematisch, da die EU-Com damit einen Freifahrtschein für die Ausgestaltung der vorliegenden Verordnung erhält“, erklärt der bvse.

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