Verwaltungsgericht Neustadt gibt EWL recht

Die dualen Systeme müssen in Landau weiter Stadtteile mit Gelben Tonnen ausstatten.
Verwaltungsgericht Neustadt gibt EWL recht
Copyright: EWL

Die Einführung der Gelben Tonne in Landau in der Pfalz rückt für weitere Stadtteile in greifbare Nähe: Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2023 dem Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb (EWL) gegenüber den dualen Systemen recht gegeben: Demnach müssen sich die dualen Systeme an die Verfügung des EWL halten, wonach auch in weiteren Stadtteilen Landaus die Sammlung von Kunststoffen und Leichtverpackungen künftig über die Gelbe Tonne erfolgen soll – statt wie bisher über Gelbe Säcke. Ausgenommen bleibt hiervon der innere Altstadtring.

Die Unternehmen Zentek und Landbell als Teil der dualen Systeme hatte gegen die Verfügung des EWL, auch in den übrigen Stadtteilen Gelbe Tonnen einzuführen, geklagt. Aus ihrer Sicht könnten die Tonnen aus Platzgründen nicht flächendeckend gestellt werden. Bernhard Eck, Vorstandsvorsitzender des EWL, begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts: „Als Entsorgungsbetrieb kennen wir die Gegebenheiten in Landau gut, das Aufstellen der Behältnisse ist aus unserer Sicht machbar.“ Lukas Hartmann, Verwaltungsratsvorsitzender des EWL und Beigeordneter der Stadt Landau, ergänzt: „Die Gelben Tonnen sind ein Gewinn für das Stadtbild und komfortabler für die Bürgerinnen und Bürger Landaus.“ Wann genau die Gelben Tonnen nun tatsächlich aufgestellt werden können, ist indes noch offen und abhängig vom weiteren Rechtsweg.

Der Landauer Fall lässt sich auch auf andere Entsorgungsträger übertragen. Rechtsanwalt Linus Viezens von der Kanzlei GGSC, die den EWL vor Gericht vertritt, ordnet das Urteil näher ein: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt stärkt die Position der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Es ist erfreulich, dass nun auch durch eine Hauptsacheentscheidung geklärt ist, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Umstellung von Sack auf Tonne per Rahmenvorgabe von den Systemen fordern und dabei einen Sammelrhythmus vorgeben kann.“

Bereits im Frühjahr 2020 hatte die Stadt ein mehrstufiges Verfahren zur Einführung der Gelben Tonne beschlossen. Über 7.000 Abfalltonnen haben seitdem die Gelben Säcke ersetzt. 6.000 weitere sollen laut Schätzungen des EWL folgen. Die Mehrheit der Landauer Bevölkerung begrüßt die Umstellung, die eingeführten Tonnen haben sich bewährt. Doch die Unternehmen Zentek und Landbell klagen. Das Verwaltungsgericht musste nun klären, inwieweit der EWL auch die Art und Größe der Sammelbehälter vorschreiben kann. „Laut Verpackungsgesetz können wir das sehr wohl gegenüber den dualen Systemen festlegen“, erläutert Eck und sieht einen anderen Grund hinter dem Vorgehen: „Die Tonnenleerung ist für die Unternehmen schlicht teurer als das Sacksystem. Die Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger überwiegen aus unserer Sicht. Deshalb fordern wir auch die Einführung.“ Mit Blick auf das Urteil vermutet er hingegen: „Wir gehen davon aus, dass die dualen Systeme das Verfahren in die nächste Instanz weitertragen. Das zeigt der Blick in andere Städte wie etwa Mainz, wo ähnliche Fragestellungen vor Gericht geklärt werden.“ Zentek ist stellvertretend für die dualen Systeme Verhandlungsführer in Landau und verantwortet auch die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verkaufspackungen in Landau.

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.