BDE: Kreislaufwirtschaftsstrategie als Chance für Wirtschaftsstandort Deutschland

Der Verband hat 35 konkrete Forderungen für eine Kreislaufwirtschaftsstrategie vorgestellt.
Foto: Rafael Zajczewski; pixabay.com

Im Rahmen eines Pressegesprächs zur Präsentation der Kreislaufwirtschaftsstrategie erklärte BDE-Präsident Peter Kurth, dass sich der Verband in den vergangenen sechs Monaten intensiv auf den für 2023 angekündigten Konsultationsprozess vorbereitet habe. Die Kreislaufwirtschaft verknüpfe den Anspruch, Industriestandort zu bleiben, mit dem Erreichen der Klimaziele. Dies erfordere aber, die Wirtschaft zu einer zirkulären Wirtschaft zu transformieren. Kurth betonte, dass dazu auch ein entsprechendes Regelwerk notwendig sei. Insgesamt sei zu hoffen, dass die geplante Strategie den Kreislaufwirtschaftsstandort Deutschland entscheidend voranbringe.

Dabei wies Kurth auch darauf hin, dass man sich im Rahmen der Strategie auch mit den Stärken und Schwächen des Standortes auseinandersetzen müsse. Als Stärken nannte er eine leistungsstarke Entsorgungswirtschaft, das Bekenntnis der produzierenden Industrie zur Kreislaufwirtschaft und im Vergleich zu vielen anderen Ländern weit entwickelte Regulatorien. Schwächen seien aber zu langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie erheblich Vollzugsdefizite.

Die Kreislaufwirtschaftsstrategie des Verbandes umfasst insgesamt sieben Kapitel, die sich u. a. mit den Rahmenbedingungen, der Rohstoffpolitik und der Digitalisierung im Kontext der Kreislaufwirtschaft befassen. Ein weiteres Kapitel stellt die Kreislaufwirtschaftsstrategie Deutschlands in den europäischen Kontext. Die Strategie enthält insgesamt 35 Forderungen, deren Umsetzung aus Sicht der Mitgliedsunternehmen helfen können, die Effekte einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft vollends zu entfalten.

Zu den Hauptforderungen gehört u. a. das Verbot der Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle in der gesamten EU spätestens ab 2030. Derzeit werden im Durchschnitt in der EU immer noch mehr als vierzig Prozent der unbehandelten Abfälle deponiert. Dabei variieren die Anteile unter den Mitgliedsländern. In Deutschland ist die Deponierung unbehandelter Siedlungsabfälle seit 2005 verboten.

Nach Auffassung des BDE muss mit Blick auf Europa aus dem europäischen Binnenmarkt auch ein Binnenmarkt für die Kreislaufwirtschaft werden. So ist die Abfallverbringung innerhalb der EU unverzichtbar, stößt aber an Akzeptanzgrenzen, solange die Hälfte der Mitgliederländer Mülldeponien unterhält.

Weiterhin plädiert der BDE für eine umfassende Verbesserung der Getrennterfassung. Um eine qualitativ hochwertige Sammlung von Massenabfällen wie Papier, Kunststoffe, Bioabfälle zu erreichen, müssen diese Materialien grundsätzlich haushaltsnah erfasst werden. Eine Erfassung dieser Abfälle über Bringsysteme, also die Abgabe auf Wertstoffhöfen, ist nicht zielführend.

Zudem sollen nach Auffassung des Verbandes stoffspezifische Substitutionsquoten als wesentlicher Indikator dienen. Recyclingquoten würden die Kreislaufführung der Materialien nicht abbilden.

Kurth: „Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hatte sich die Ampelregierung auf mehr Kreislaufwirtschaft verständigt. Dies muss aber mehr als nur ein gutes Signal sein. Die Kreislaufwirtschaftsstrategie der Bundesregierung kann die Transformation der deutschen Wirtschaft vom linearen zum zirkulären Prinzip voranbringen. Dies gelingt aber nur, wenn ein solches Papier möglichst viel Fachexpertise beinhaltet.“ Ohne die Kreislaufwirtschaft könne Deutschland kein wettbewerbsfähiger Industriestandort bleiben.

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