Diese Frist ist nun abgelaufen und die stiftung ear prüft den Widerruf der Registrierungen der säumigen Hersteller.
Hersteller professioneller Geräte (B2B-Geräte) müssen im Rahmen ihrer Registrierung beim Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear), ein Konzept zur Rücknahme und Verwertung der entsprechenden Altgeräte präsentieren, da sie diese Verantwortung nicht mehr auf ihre Kunden übertragen dürfen.
Im Einzelnen müssen B2B-Hersteller folgendes vorlegen bzw. erfüllen:
- Registrierung, Glaubhaftmachung und Rücknahmekonzept
- finanzielle und organisatorische Mittel für die Rücknahme
- zumutbare Rückgabemöglichkeiten für Kunden
- spezifische gesetzliche Informationspflichten nach §19 ElektroG gegenüber Kunden
Wenn der bestehenden Registrierung in einer B2B-Geräteart bislang kein Rücknahmekonzept beigefügt wurde, muss der Hersteller damit rechnen, dass die stiftung ear kostenpflichtig den Widerruf der Registrierung prüft und diese auch entziehen kann.