Stiftung ear: Viele Rücknahmekonzepte für B2B-Hersteller fehlen noch

B2B-Hersteller, die bereits registriert sind, hatten bis zum 30. Juni die Gelegenheit, ein Rücknahmekonzept einzureichen.
Bild: Alexander Supertramp / shutterstock.com

Diese Frist ist nun abgelaufen und die stiftung ear prüft den Widerruf der Registrierungen der säumigen Hersteller.

Hersteller professioneller Geräte (B2B-Geräte) müssen im Rahmen ihrer Registrierung beim Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear), ein Konzept zur Rücknahme und Verwertung der entsprechenden Altgeräte präsentieren, da sie diese Verantwortung nicht mehr auf ihre Kunden übertragen dürfen.

Im Einzelnen müssen B2B-Hersteller folgendes vorlegen bzw. erfüllen:

  • Registrierung, Glaubhaftmachung und Rücknahmekonzept
  • finanzielle und organisatorische Mittel für die Rücknahme
  • zumutbare Rückgabemöglichkeiten für Kunden
  • spezifische gesetzliche Informationspflichten nach §19 ElektroG gegenüber Kunden

Wenn der bestehenden Registrierung in einer B2B-Geräteart bislang kein Rücknahmekonzept beigefügt wurde, muss der Hersteller damit rechnen, dass die stiftung ear kostenpflichtig den Widerruf der Registrierung prüft und diese auch entziehen kann.

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