BDE fordert mehr Transparenz bei Abwassergebühren und Wettbewerbsoffenheit

Als Reaktion auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster macht sich der BDE für mehr Klarheit bei den Abwassergebührenkalkulationen stark.
Foto: Michal Jarmoluk; pixabay.com

„Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist für unseren Verband Anlass genug, allen Verantwortlichen zu signalisieren, die Notwendigkeit korrekter Berechungsgrundlagen bei Abwassergebühren ernst zu nehmen und Fehlkalkulationen in diesem Bereich künftig zu vermeiden,“ erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Mittwoch in Berlin.

Kurth bezog sich damit auf ein vor kurzem ergangenes Urteil der Münsteraner Richter, wonach die Abwassergebührenkalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick für das Jahr 2017 rechtswidrig ist. Die Richter hatten ihre Entscheidung damit begründet, dass die konkret vorliegende Berechnung von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen zu einem Gebührenaufkommen führt, das die Kosten der Anlagen über­schreitet. Gegen seinen Gebührenbescheid aus dem Jahr 2017 hatte seinerzeit ein Bürger der Stadt geklagt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Klage im Jahr 2020 abgewiesen. In der Berufung hatte der Kläger nun Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hat den Gebührenbescheid aufgehoben. Nach Überzeugung der Richter waren die Gebühren um insgesamt rund 18 Prozent überhöht.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Die Wasserwirtschaft in Deutschland steht wegen der herausragenden Bedeutung dieses Rohstoffs vor erheblichen Herausforderungen. Für bessere Reinigungsintensität, umfassende Phosphorrückgewinnung, effiziente Schadstofferkennung und notwendige Digitalisierung dieses im Wortsinne lebenswichtigen Rohstoffs muss die Innovations- und Investitionsbereitschaft weiter gefördert werden. Kalkulatorische Fehlentwicklungen dürfen nicht zu Überteuerung und zur Schaffung von Schattenhaushalten führen. Das Urteil aus Münster ist eine gute Gelegenheit, bestehende Kalkulationen auf den Prüfstand zu stellen.“

Der Vorsitzende des BDE Regionalverbandes West, Michael Wieczorek, ergänzte: „Das Urteil aus Münster bewertet einen Einzelfall, blickt aber auch über diesen hinaus. Die privaten Unternehmen der Wasserwirtschaft sehen sich mit den kommunalen Betrieben in enger Partnerschaft, um die zukünftigen Herausforderungen für die Wasserwirtschaft transparent, gemeinsam und innovativ zu bewältigen.“

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