Abstimmung des EU-Parlaments zur POP-Verordnung

Der BDE sieht den Zielkonflikt zwischen Kreislaufwirtschaft und Zero Pollution-Politik weiterhin nicht gelöst.

Das EU-Parlament hat am vergangenen Dienstag in Straßburg den Vorschlag der Kommission zur POP-Verordnung behandelt und die Änderungen der Anhänge IV und V der Verordnung über schwer abbaubare (persistente) organische Schadstoffe (POP-Verordnung) verschärft. Vorgesehen ist demnach die Herabsetzung von Grenzwerten, die darüber bestimmen, ob POP-haltige Abfälle recycelt werden können oder beseitigt werden müssen.

Eine Herabsetzung der Werte wirkt sich entscheidend auf die angestrebte Schaffung einer europäischen Kreislaufwirtschaft aus, weil betroffene Inputströme nicht mehr dem Recycling zugeführt werden dürfen. Gleichzeitig ist jedoch die Förderung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft einer der wichtigsten Bestandteile des Green Deals. Dadurch entsteht ein Zielkonflikt zwischen einer künftigen Kreislaufwirtschaft und einer null-Schadstoffpolitik.

Warum der BDE diese Entscheidung besonders kritisch sieht, wird anhand dieser beiden Beispiele besonders deutlich: Die bromierten Flammhemmer, PBDE (in Elektrogeräten) und HBCDD (in Wärmedämmplatten) sollen bereits nach dem Vorschlag der EU-Kommission von 1000 mg/kg auf 500 mg/kg heruntergesetzt werden. Dem hatte sich der Rat am 17. März 2022 in seiner politischen Einigung angeschlossen. Das EU-Parlament hat sich nun im Plenum dem Bericht des Umweltausschusses folgend für noch niedrigere Grenzwerte von 200 mg/kg ausgesprochen.

Außerdem soll die EU-Kommission einen Legislativvorschlag zur weiteren Senkung dieses Wertes auf 100 mg/kg spätestens in 5 Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung vorlegen. Mit diesem Vorschlag würde man sich zwar weitgehend einer Zero Pollution-Politik annähern, zugleich aber maßgeblich das Ziel einer funktionierender Kreislaufwirtschaft konterkarieren.

Problematisch sieht der BDE neben dem grundsätzlichen Zielkonflikt vor allem die Tatsache, dass derzeit für die von Rat und Parlament vorgeschlagenen Werte noch keine geeigneten Messmethoden für die Flammhemmer PBDE und HBCDD vorliegen. Hinzu kommt, dass Messungen im verunreinigten Inputstrom wesentlich schwieriger zu bewerkstelligen sind als im sauberen Outputstrom. Zumal damit zu rechnen ist, dass die Schadstoffbelastung durch neue Flammhemmer, die erst im Nachhinein als schädlich erkannt werden, nicht abnehmen wird.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Selbstverständlich müssen wir daran arbeiten, Schadstoffe in der Umwelt zu verringern. Dennoch müssen wir uns die Frage stellen, ob wir das Recycling von POP-haltigen Abfällen weitestgehend verbieten sollten. Dies führt unweigerlich zu mehr Verbrennung oder Deponierung dieser Abfallart. Der BDE spricht sich nachdrücklich für das Recycling und damit für die Kreislaufwirtschaft und ihre positiven Effekte des Klima- und Ressourcenschutzes aus. Es bedarf unbedingt praxistauglicher Grenzwerte und Übergangsfristen, damit geeignete Messmethoden entwickelt werden können. Der BDE appelliert an die EU-Kommission, den Rat und das Europäische Parlament, den Zielkonflikt, der zwischen den Zielen der Kreislaufwirtschaft und der Null-Schadstoffpolitik besteht, zu lösen. Ansonsten ist eine der beiden Strategien, die im Rahmen des Green Deals vorgelegt wurden, zum Scheitern verurteilt.“

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