ITAD: BEHG für Abfallwirtschaft ungeeignet

Der vom Umweltministerium angestrebte CO2-Preis für die Abfallverbrennung nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bleibt auch nach der vorliegenden BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) ein für die Abfallwirtschaft völlig ungeeignetes Instrument, um CO2-Emissionen verursachergerecht und nachvollziehbar zuzuordnen und zu bewerten.
Dieter Schütz, pixelio.de

Eine positive Lenkungswirkung in Bezug auf ein umweltgerechtes Konsum- und Nutzungsverhalten des eigentlichen Inverkehrbringers (Abfallerzeuger) ist nicht möglich.

„Die vorgelegten Regelungen und Definitionen zeigen letztendlich nur, dass das gesamte System des BEHG in Bezug auf die Abfallwirtschaft nicht bis zum Ende gedacht wurde“ kritisiert Carsten Spohn. “Eine Verteuerung von Abfällen zur energetischen Verwertung kann zur Verlagerung von CO2- und anderen Emissionen ins Ausland führen.“ befürchtet der Geschäftsführer der ITAD weiter.

Schlimmstenfalls würden Abfälle zur Deponierung oder illegalen Entsorgung in Schwellen- oder Entwicklungsländern geleitet. Die Auswirkungen des BEHG betreffen somit weitaus mehr Schutzgüter bzw. Schutzaspekte (Gesundheitsschutz, Meeres- und Grundwasserschutz, Luftqualität), auch wenn diese nicht im direkten Wirkungsbereich der Regelungen in Deutschland bemerkbar sein werden.

ITAD hatte im Zusammenhang mit der Einführung eines nationalen Emissionshandelssystem und der möglichen Anwendung auf Abfälle bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass klimapolitische Vorgaben abfall- und umweltpolitische Zielsetzungen nicht konterkarieren dürfen.

Doch auch bei ausschließlicher Betrachtung des Klimaschutzaspekts muss man feststellen, dass die zu erwartenden negativen Auswirkungen weder durch das System des nationalen Emissionshandels noch die Carbon-Leakage-Verordnung kompensiert werden.

„Es wird dringend Zeit, dass das Umweltministerium nunmehr – wie von der Politik gefordert – auf die Branche zugeht, um gemeinsam sachgerechte und nachhaltige Lösungen zum Klimaschutz zu entwickeln.“ fordert Spohn weiter.

1 KOMMENTAR

  1. Nun, das sehe ich anders-wenn sich die thermische Verwertung verteuert, werden alternative Methoden wie chemisches Recycling oder Pyrolyse dann im Verhältnis konurenzfähiger.
    Der Export von Abfall muss ebenso verboten werden, wie dies für radioaktive Abfälle gilt!

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