IK: Verstärkte Getrenntsammlung und Recycling im öffentlichen Raum


Zu der heute vom VKU und dem Bundesumweltministerium vorgestellten Studie zu den Entsorgungskosten von Einwegkunststoffprodukten im öffentlichen Raum nimmt die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen wie folgt Stellung:
(Quelle: Pixabay, Viviane Monconduit)

Bei Abfällen im öffentlichen Raum gilt es zu unterscheiden zwischen dem achtlosen Wegwerfen (Littering) und der korrekten Entsorgung von Abfällen in öffentliche Abfallbehälter. Achtloses Wegwerfen gilt es zu verhindern und nicht zu finanzieren. Der Konsument wird sein Verhalten dadurch nicht ändern. Anders gesagt: Wenn wir möchten, dass unsere Kinder lernen, ihr Zimmer aufzuräumen, bringt es nichts, wenn der Spielzeughersteller jemand anderes dafür bezahlen muss.

Die Kunststoffverpackungshersteller in Deutschland haben ein großes Interesse daran, auch die Abfälle im öffentlichen Raum als Wertstoffe verstärkt zu recyceln und nicht nur doppelt für die Entsorgung zahlen zu lassen. Schließlich ist bereits heute von den Inverkehrbringern für das Getrenntsammeln von Verpackungen eine Lizenzgebühr an die Dualen Systeme zu entrichten.

Kunststofflösungen sind auch beim Außer-Haus-Verzehr aus ökobilanzieller Sicht oft die bessere Wahl gegenüber Glas, Alu oder Papier- bzw. Papierverbunden. Daher muss es darum gehen, eine kosteneffiziente Getrenntsammlung im öffentlichen Raum zu fördern, statt einfach Gelder für bestehende Geschäftsmodelle zu generieren und Kunststoff durch andere, wohlmöglich weniger ökologische Materialien zu ersetzen.

Was die zugrunde liegende Methodik der Studie des VKU betrifft, müssen wir uns die Details noch genauer ansehen. Aktuell liegen noch keine Leitlinien der EU vor, die eine genaue Definition der betroffenen Verpackungen ermöglicht. Es fehlt hier also noch die Basis. Unser erster Eindruck ist jedoch, dass in der VKU-Studie vermutlich zu viele Kunststoffverpackungen mitgezählt wurden und zu wenige Papierverbunde.
Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass zur Sicherung des freien Binnenmarktes nur eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie erfolgen kann, bei der die Kosten transparent und unabhängig ermittelt und die Dienstleistungen ausgeschrieben werden.

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