DUH und BDE fordern konsequenten Vollzug der Gewerbeabfallverordnung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der BDE fordern die Bundesländer gemeinsam zu einem konsequenten Vollzug der Gewerbeabfallverordnung und einer Sanktionierung von Verstößen auf.
Foto: Karl-Heinz Laube; pixelio.de

Anlass sind die Ergebnisse einer Umfrage der DUH unter den Bundesländern, wonach die Umsetzung der im Jahr 2017 novellierten Gewerbeabfallverordnung häufig eingeschränkt oder gar nicht kontrolliert wird. Wenn die Vollzugsbehörden der Bundesländer die bestehenden Regeln der Gewerbeabfallverordnung konsequent durchsetzen würden, könnten jährlich 1,4 Millionen Tonnen gemischte Gewerbeabfälle der Verbrennung entzogen und recycelt werden. Das entspricht einem Einsparpotenzial von bis zu 2,9 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr.
 
„Die Ergebnisse unserer Umfrage zum Vollzug der Gewerbeabfallverordnung sind ernüchternd. Einige Bundesländer wie Schleswig-Holstein und Thüringen verfügen über keinerlei Informationen darüber, was die unteren Abfallbehörden eigentlich treiben. Oft wird nur anlassbezogen kontrolliert, auf quantitative und qualitative Vorgaben zu den Prüfungen verzichtet oder es findet sogar eine Vorankündigung von Kontrollen statt. So kann ein wirksamer Vollzug von Umweltgesetzen nicht funktionieren. Wenn wir den Klimawandel bremsen wollen, dann dürfen Gewerbeabfälle nicht länger zusammen mit anderen Abfällen erfasst und verbrannt werden“, kritisiert die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
 
Angesichts der Ergebnisse der DUH-Umfrage verwundert es nicht, dass noch immer viele Gewerbetreibende die eigentlich strengen Pflichten zur Getrenntsammlung missachten – zu Lasten der Umwelt und ordnungsgemäß agierender Wirtschaftsakteure. Nicht getrennt erfasste Gewerbeabfälle müssen aufwendig sortiert werden und lassen sich kaum recyceln. Im Ergebnis werden mehr als 90 Prozent der gemischten Gewerbeabfälle verbrannt.
 
BDE-Präsident Peter Kurth betont die große Bedeutung eines flächendeckenden Vollzugs der Gewerbeabfallverordnung: „Gewerbetreibende von Hamburg bis München müssen die Gewissheit haben, dass die Abfalltrennung, wie sie in Privathaushalten ohnehin schon lange üblich ist und sich ebenso in der Großindustrie bewährt hat, auch bei kleinen und mittelständischen Gewerbebetrieben in der Breite umgesetzt wird. Doch rechtliche Regelungen sind nur so gut wie deren Umsetzung in der Praxis. Indem Behörden die Abfalltrennung im gewerblichen Bereich kaum kontrollieren, verschaffen sie schwarzen Schafen einen Vorteil. Das setzt ordnungsgemäß handelnde Unternehmen in ungerechtfertigter Weise unter Druck. Zudem gibt es nur dann Verlässlichkeit für Investitionen, wenn Gesetze auch vollzogen werden und ihre tatsächliche Wirkung entfalten. Die Bundesländer dürfen beim Vollzug nicht länger mit angezogener Handbremse fahren. Auch Corona darf kein Vorwand sein, die Gewerbeabfallverordnung nicht zu vollziehen. Gerade im Umweltrecht ist ein konsequenter Vollzug essenziell und unverzichtbar.“

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