Unternehmen befürchten Belastungen durch verschärfte Arbeitszeiterfassung

Viele deutsche Unternehmen befürchten zusätzliche Belastungen, wenn der Gesetzgeber die Arbeitszeiterfassung verschärft. Das geht aus einer neuen Umfrage des ifo Instituts unter knapp 900 deutschen Personalleitern hervor, die im Auftrag von Randstad Deutschland erstellt wurde.

Unter dem aktuellen deutschen Arbeitszeitgesetz sind Arbeitgeber lediglich zu einer Dokumentation der Überstunden ihrer Beschäftigten verpflichtet.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) könnte das ändern. Der EuGH ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

Der bvse warnt vor einer neuen Bürokratie- und Kostenwelle, die auf die Unternehmen zurollen könnte. „In der heutigen Zeit von Arbeits- und Fachkräftemangel können sich die Betriebe doch gar nicht leisten, ihre Mitarbeiter unbezahlt arbeiten zu lassen. Von daher halten wir diese Regelung für überflüssig“, erklärte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

Besonders kleine und mittelständische Unternehmen, die auf Flexibilität angewiesen sind, könnten nach Meinung des Verbandes stark belastet werden. Der bvse setzt sich deshalbfür Ausnahmetatbestände für diese Unternehmen ein.

Außerdem sollte zugleich das Arbeitsrecht der modernen Arbeitswelt angepasst werden, so dass beispielsweise auf die bisher vorgeschriebene tägliche Höchstarbeitszeit verzichtet und nur auf die Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit abgestellt wird. So könne mehr Flexibilität erreicht werden, ohne die Arbeitnehmer zu benachteiligen.

Es gibt innerhalb der Bundesregierung unterschiedliche Auffassungen darüber, ob das Urteil zwingend zu einer Gesetzesänderung führen muss. Insofern rechnen wir nicht damit, dass es noch in dieser Legislaturperiode zu einer Änderung der Rechtslage kommen wird.

Eine solche Neuregelung wird jedoch die Berufskraftfahrer, deren Arbeits- und Ruhezeiten jetzt schon erfasst werden, nicht betreffen. Auch Beschäftigungsverhältnisse, die unter das Mindestlohngesetz fallen, werden wohl nicht betroffen sein.

Die Arbeitszeiten der anderen Beschäftigten müssten jedoch neu erfasst werden. Wir gehen davon aus, dass diese Neuregelung vor allem in den Büros und Verwaltungen der Unternehmen sowie im Außendienst zu Änderungen der betrieblichen Praxis der Arbeitszeiterfassung führen wird. Ohne zusätzliche Bürokratie und Mehrkosten wird dies nicht abzubilden sein. Wie hoch diese Zusatzkosten für die Unternehmen sein werden, hängt jedoch sehr stark von der konkreten Ausgestaltung der Gesetzesänderung ab. Deshalb wird der bvse den Beratungsverlauf sehr genau verfolgen und sich aktiv einbringen.

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