DGAW kritisiert Beschränkung der freiwilligen Rücknahme

In einem Positionspapier hat sich die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW) kritisch mit der geplanten Verschärfung der gesetzlichen Voraussetzungen für die freiwillige Rücknahme auseinandergesetzt.
Martin Moritz, pixelio.de

Im Positionspapier betont die DGAW ihr Bekenntnis zum ökologischen Mehrwert einer freiwilligen Rücknahme von Abfällen durch Hersteller und Vertreiber. Sie sei Ausdruck des Prinzipts der Produktverantwortung und ergänze die gesetzlichen Rücknahmepflichten. Die Gesellschaft kritisiert, dass statt der bisher verlangen Förderung der Kreislaufwirtschaft nun eine besondere Förderung im Referentenentwurf genannt wird. Laut Entwurf soll dies heißen, dass die freiwillige Rücknahme inklusive Verwertung hochwertiger als die anderer Rücknahmesysteme sei. „Freiwillig zurücknehmenden Herstellern und Vertreibern werden damit im Klartext Verwertungsmöglichkeiten abverlangt, über die kein anderer Akteur der Abfallwirtschaft verfügt“, so die DGAW.

weiter heißt es, dass die Verengung des Blicks auf bessere Verwertungsmöglichkeiten an den vielfältigen Vorteilen vorbeigehe, die die Wahrnehmung von Produktverantwortung ggebnüber anderen Organisationsformen der Abfallentsorgung aufweise. Die Eignung der Produktverantwortung als Förderung der Abfallvermeidung sei umweltpolitisch anerkannt und werde auch sowohl in der europäischen Abfallrahmenrichtlinie als auch im Referentenentwurf an anderer Stelle noch einmal erheblich ausgeweitet.

Weiter führt die DGAW aus, dass die Hersteller und Inverkehrbringer meist über bessere Möglichkeiten der Verbraucheransprache verfügten und so auch Zielgruppen erreichten, die die Abfälle sonst keinem anderen hochwertigen Erfassungssystem zuführen würden. „Freiwillige Rücknahmesysteme führen damit zu mehr hochwertigem Recycling und leisten bereits hierduch für die Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft einen wertvollen Beitrag“, so die Gesellschaft.

In der vorliegenden Form würde das Gesetz nicht nur die Einführung neuer freiwilliger Rücknahmesysteme weitgehend verhindern, sondern auch den Fortbestand bereits etablierter Rücknahmesysteme. „Denn zum einen verfügt ein rücknahmewilliger Hersteller oder Vertreiber nur selten über bessere Verwertungsmöglichkeiten als alle anderen Akteure in der Abfallwirtschaft“, so die DGAW. „Zum anderen würde, selbst wenn ein freiwilliges Rücknahmesystem im Ausnahmefall die im Referentenentwurf geforderte hochwertigere Verwertung erbringen könnte, ein Gleichziehen einzelner anderer Akteure bei den Verwertungsmöglichkeiten genügen, um diesem System für die Zukunft die rechtliche Existenzgrundlage zu entziehen.“

„Umweltschutz, den Unternehmen im Rahmen globaler Nachhaltigkeitsstrategien in Eigeninitiative leisten wollen und in vielen anderen Staaten ohne politische Hemmnisse auch leisten können, wird dadurch in Deutschland rechtlich verhindert“, heißt es weiter. Damit sei der Entwurf ein Rückschritt hinter die heute vorhandenen Möglichkeiten.

Die Neuregelung habe weder einen ökologischen Mehrwert, noch bestehe ein Anlass zur verstärkten Regulierung. „Dass die von den Gerichten gefundene Lösung praxistauglich ist, erkennt auch das BMU an, wenn die Ergebnisse dieser Rechtsprechung nunmehr weitgehend in den Referentenentwurf übernommen werden. Indem aber gleichzeitig an anderer Stelle seit vielen Jahren geltende gesetzliche Anforderungen über das Maß des Erfüllbaren hinaus verschärft werden, wird nicht nur dem von den Gerichten herbeigeführten angemessenen Interessenausgleich der Boden entzogen, sondern auch die übergeordnete Zielsetzung der Gesetzesnovelle geradezu konterkariert“, so die DGAW abschließend.

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