bvse: Rückläufige EAG-Sammelmengen erfordern Gegenmaßnahmen

Der bvse-E-Schrott-Experte Andreas Habel fordert, dass ab sofort in allen Bereichen der Wertstoffkette Maßnahmen getroffen werden müssen, um den rückläufigen Sammelmengen im Elektroaltgerätebereich entgegenzusteuern.
Bild: Family Business/Adobe Stock
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Die aktuellen Jahresstatistik-Meldungen der Stiftung ear belegten mehr als deutlich, dass die ab diesem Jahr zu erreichende Sammelquote von 65 Prozent für Elektro-Altgeräte mit dem derzeitig gültigen Rechtsrahmen nicht erreichbar sei.

Das Sammelniveau stagniere bereits seit Jahren. Nun führten die auf der Webseite der Stiftung ear veröffentlichten Zahlen für 2018 klar vor Augen, dass man sich von der Sammelzielvorgabe für 2019 überdies noch einmal weiter entfernt anstatt angenähert habe. Im letzten Jahr seien insgesamt nur noch rund 700.000 Tonnen Elektro(nik)-Altgeräte durch die Abholkoordination der stiftung ear, Eigenrücknahmen der Hersteller, Rücknahmen der Händler und der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durch Optierung, gesammelt worden. 2017 habe die Sammelmenge noch bei rund 720.000 Tonnen gelegen.

„Dabei sind die Sammelmengen durchaus im Markt vorhanden“, macht Habel deutlich. Allerdings liefen zu große Mengen, sei es durch falsche Entsorgung von Kleingeräten in Mülltonnen oder durch illegalen Export nicht gebrauchsfähiger Geräte, an den für die Behandlung von Altgeräten zugelassenen Anlagen vorbei. Diese würden in der Konsequenz nicht über das offizielle Monitoring-System erfasst und damit auch nicht zu den Sammelquoten hinzugerechnet.

„Der bvse hat Maßnahmen vorgeschlagen, um dieses System zu verbessern. Diese sollten so schnell wie möglich umgesetzt werden“, forderte Habel nachdrücklich.

Von größter Wichtigkeit sei, die Verbraucher mitzunehmen. Handel bzw. die Vertreiber, für die seit dem 24. Juli 2016 verpflichtend eine Rücknahme gilt, hätten nach den ear-Zahlen in 2018 mit einem Plus von 796 Tonnen gegenüber dem Vorjahr allerdings nur geringfügig ihre Sammelmengen gesteigert. „Der Handel tut noch viel zu wenig für seine Verpflichtung!“, moniert Habel und greift damit auch noch einmal die Untersuchungsergebnisse des DUH auf, die die Defizite im Handel ebenfalls angemahnt haben. „Händler, aber auch die produktverantwortlichen Hersteller sowie die Kommunen, die an den Wertstoffhöfen in der Regel erste Ansprechpartner für den Bürger sind, müssen noch viel mehr und intensivere Öffentlichkeitsarbeit leisten, weitere kundenfreundliche Abgabemöglichkeiten schaffen und diese klar gegenüber dem Verbraucher kommunizieren“, fordert der E-Schrott-Experte. Eine zukünftige Einbindung zertifizierter Erstbehandlungsanlagen in die Sammelstruktur wäre ebenfalls eine sinnvolle Maßnahme, um die Sammelstruktur fachgerecht zu erweitern, schlug Habel vor.

Dabei müsse die Erfassung an den Annahmestellen, sowohl im Hinblick auf den späteren Recyclingerfolg als auch insbesondere aus umweltschutzrechtlicher Sicht, konsequent verbessert werden. So sei aktuell fast täglich von Bränden zu lesen und zu hören, die durch Lithium-Batterien hervorgerufen werden, die nicht vorgabegemäß fachgerecht separiert wurden. „Ein weitreichendes Design for Recycling ist dazu notwendige Grundlage, damit fest verbaute Akkus oder auch schwer zugängliche Schadstoffe oder unlösbare Verbindungen die Demontage in Zukunft nicht mehr erschweren“, wandte sich Habel in Richtung Hersteller. Des Weiteren seien auch die Verbraucher über die Notwendigkeiten der sachgerechten Entsorgung aufzuklären.

Auch die Sammelmengen durch Optierungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger seien nach der ear-Statistik im letzten Jahr nochmals weiter zurückgegangen (307.838 Tonnen in 2018 gegenüber 325.177 Tonnen in 2017). Der Rückgang der Optierungen durch die Kommunen hänge ursächlich mit den seit der Einführung des Open Scopes verbundenen Unsicherheiten zusammen, so der bvse-Experte. Veränderungen in der Erlössituation und höhere Anforderungen für eine ordnungsgemäße Sammlung erschwerten das Geschäft. „Ist eine Optierung für die Kommunen wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll, stellt sich die Frage, warum die Gebietskörperschaften zusätzlich in die Qualität ihrer Sammelinfrastruktur und damit in attraktive Rückgabemöglichkeiten für den Bürger investieren sollten.“ Wirtschaftliche Anreize, wie beispielsweise die Bereitstellung einer Infrastrukturabgabe durch die produktverantwortlichen Hersteller zur Finanzierung der Sammlung sollten dabei auch in die Diskussionen zur Verbesserung des Systems Altgeräte-Sammlung einbezogen werden.

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