Zeppelin: Gerstmann erneut im Amt bestätigt

Der Aufsichtsrat der Zeppelin GmbH hat 2019 den Vertrag von Peter Gerstmann als Vorsitzenden der Geschäftsführung um weitere fünf Jahre verlängert.

Gerstmann ist bereits seit dem Jahr 2000 für den Zeppelin-Konzern aktiv. Nach unterschiedlichen Managementpositionen übernahm er 2010 als Vorsitzender der Geschäftsführung die Leitung des Konzerns.

Andreas Brand, Aufsichtsratsvorsitzender der Zeppelin GmbH, kommentiert die Verlängerung: „Mit Peter Gerstmann haben wir einen sehr erfahrenen Manager an der Spitze des Zeppelin Konzerns. Nachdem er 2010 die Führung des Konzerns übernommen hat, wurden durch seine werteorientierte Unternehmensführung Umsatz, Gewinn und Mitarbeiterzahl nachhaltig gesteigert und das Unternehmen stabil im Markt positioniert. Mit der Vertragsverlängerung unterstreichen wir unsere Anerkennung für sein hohes Engagement und sehen darin eine nachhaltige Sicherung unseres Stiftungsunternehmens, das durch Herrn Gerstmann auch für die digitale Zukunft bestens gerüstet ist.“

„Ich freue mich, dass Peter Gerstmann weitere fünf Jahre den Zeppelin Konzern führen wird. Im Namen der Belegschaften, welche ihn als verlässlichen Manager und Partner schätzen, gratulieren wir ihm. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit, wünschen ihm für die Fortführung seiner Aufgaben weiterhin gutes Gelingen und unterstützen ihn weiterhin sehr gerne“, schließt sich Heribert Hierholzer, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Zeppelin GmbH, an.

Gerstmann freut sich über die Bestätigung seiner Verantwortung als Vorsitzender der Zeppelin GmbH: „Ich freue mich besonders, dass ich in diesen spannenden Zeiten weiterhin an der Spitze des Unternehmens stehen darf. Es ist eine herausfordernde und hochinteressante Aufgabe, ein traditionsreiches Stiftungsunternehmen wie Zeppelin in das Zeitalter der Digitalisierung zu führen. Es ist mir eine Freude und Ehre, die erfolgreiche Zusammenarbeit mit meinen Kollegen auch in den nächsten Jahren fortführen zu können. Ich danke dem Aufsichtsrat und dem Gesellschafter für ihr Vertrauen.“

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