DUH: Mehrwegquote umsetzen, mehr Anreize für Rezyklate schaffen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das ab dem 1. Januar 2019 in Kraft tretende Verpackungsgesetz als fehlerhaft und weitestgehend wirkungslos.
Bild: Rudolpho Duba, Pixelio.de

Im Gesetz fehlten eine erweiterte Wertstofferfassung sowie wirksame ökonomische Anreize zur Abfallvermeidung. Darüber hinaus finde neben der nun eingeführten Selbstkontrolle des Handels eine Entmachtung der Behörden statt und dies zeige den niedrigen Stellenwert, den die Bundesregierung dem Ressourcenschutz zuweise. Auch die Anreize zum Einsatz von Recyclingmaterialien zur Herstellung neuer Verpackungen schätzt die DUH als wenig wirksam ein.

Damit das Problem zu vieler Verpackungsabfälle in Deutschland wirklich gelöst werde, seien die Festlegung eines Abfallvermeidungsziels, die konsequente Umsetzung der Mehrwegquote für Getränkeverpackungen und eine deutliche Verteuerung von Verpackungsmaterialien notwendig. Um Recyclingkreisläufe zu schließen, müsse der Einsatz von Recyclingmaterial, im Vergleich zur Verwendung von Neumaterial, viel stärker als bisher bevorteilt werden.

Entscheidend sei, die wenigen Ziele und konkreten Vorschriften des neuen Verpackungsgesetzes konsequent umzusetzen, die wirklich das Potenzial zur Entlastung der Umwelt haben. Hierzu zählten vor allem das Erreichen der im letzten Moment ins Gesetz aufgenommenen Mehrwegquote von 70 Prozent. „Allein in Deutschland werden jährlich rund 16 Milliarden Einweg-Plastikflaschen mit einem Gewicht von mehr als 450.000 Tonnen hergestellt – mit fatalen Folgen für die Umwelt. Wenn bereits jetzt erkennbar ist, dass Mehrwegflaschen den Marktanteil von 70 Prozent nicht erreichen, muss die Bundesregierung weitergehende rechtliche Maßnahmen entwickeln. Eine solche Maßnahme muss die Einführung einer Lenkungsabgabe auf Einweggetränkeverpackungen in Höhe von 20 Cent sein, wie sie bei Alkopops seit Jahren besteht“, sagt die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

„Es gibt Ziele zum Klimaschutz, zur Luftreinhaltung und zur Wasserqualität. Es ist nicht nachvollziehbar warum es noch immer kein Vermeidungsziel gibt, welches die Umweltschäden durch die Herstellung und Entsorgung von Verpackungen verringert. Ohne die Festlegung einer verbindlichen Zielmarke werden die Abfallberge nicht viel kleiner werden“, sagt Metz. Mit gutem Beispiel gehe Österreich voran: die Verabschiedung eines Minderungsziels für Plastikverpackungen von 20 Prozent bis 2025 zeige eindrücklich, wie man wirksam gegen unnötigen Einweg-Plastikmüll vorgehen könne. Für Deutschland fordert die DUH die Festlegung eines Ziels von maximal 120 Kilogramm Verpackungsabfall ab 2025 und 90 Kilogramm ab 2030 pro Kopf und Jahr. 

Mit mehr als 220 Kilogramm pro Kopf und Jahr sei Deutschland europäischer Spitzenreiter beim Anfall von Verpackungsabfällen. Ein wesentlicher Grund dafür seien die viel zu niedrigen Lizenzentgelte, die Inverkehrbringer für die Entsorgung ihrer Verpackungen an duale Systeme zahlen müssen. In einem ruinösen Wettbewerb dualer Systeme um Großkunden seien die Lizenzentgelte sogar gesunken und nicht gestiegen. Die Politik müsse neue Spielregeln vorgeben, beispielsweise indem für Lizenzentgelte eine Mindesthöhe mit ausreichender Lenkungswirkung sichergestellt oder eine Ressourcenabgabe erhoben werde.

„Zwar werden die an den Stand der Technik angepassten Recyclingquoten und die Mindeststandards zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen dazu führen, dass mehr recycelt wird. Es reicht aber nicht aus, hohe Recyclingquoten festzulegen, wenn anschließend die Abnehmer für das Rezyklat fehlen und aus alten Verpackungen keine neuen Verpackungen hergestellt werden. Für einen ehrlichen Recyclingkreislauf ist die Festlegung einer Mindestquote zur Herstellung von Verpackungen und Produkten notwendig“, sagt Thomas Fischer, Leiter der DUH-Kreislaufwirtschaft. Durch ein Fondsmodell könnten darüber hinaus starke finanzielle Anreize geschafft werden, eine vorgegebene Mindestquote zum Einsatz von Recyclingmaterial noch deutlich zu übertreffen.

Die mit der Errichtung einer „Zentralen Stelle“ beabsichtigte Bündelung von Informationen, die Steigerung der Effizienz und die Förderung eines funktionierenden Vollzugs des Verpackungsgesetzes sei sinnvoll. Die Ausformung dieser Stelle als herstellergetriebene beliehene Stiftung bürgerlichen Rechts kritisiert die DUH jedoch als problematisch. „Eine solche Stiftung erhält hoheitliche Befugnisse wie eine Behörde. Deren Repräsentanten sind aber die zu kontrollierenden Hersteller und Händler selbst. Es droht ein unkontrollierbares Interessensgeflecht von Verpackungsherstellern, Händlern und Entsorgern. Es ist eine neutrale und unabhängige Zentrale Stelle nötig, z.B. als Anstalt des öffentlichen Rechts oder als Teil einer schon vorhandenen staatlichen Behörde, wie beispielsweise dem Umweltbundesamt. Allein dadurch kann gewährleistet werden, dass die hoheitlichen Aufgaben frei von Einflüssen wirtschaftlicher Interessen gegenüber allen Marktbeteiligten wahrgenommen werden“, sagt Metz.

Im Hinblick auf die Erweiterung der haushaltsnahen Wertstoffsammlung ergänzt Fischer: „Angesichts immer knapper werdender Ressourcen reicht die Beschränkung des Recyclings auf Verpackungen nicht mehr aus. Die Wertstoffsammlung muss unbedingt ausgeweitet werden. Denn noch immer landen viel zu viele recyclingfähige Stoffe im Restmüll. Allerdings legt das Verpackungsgesetz, nicht wie ursprünglich angedacht, die Einführung einer bundeseinheitlichen Wertstofftonne fest, sondern stellt es den Städten und Landkreisen frei, diese selbstständig einzuführen. Umweltministerin Schulze muss einen neuen Anlauf für eine bundesweite Wertstofftonne nehmen. Ansonsten landen auch weiterhin mehr als 400.000 Tonnen Wertstoffe im Restabfall und der Verbrennung.“

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