Umweltverbände fordern Ende des illegalen Imports von

DUH, BUND, NABU, Germanwatch und DNR haben sich mit einem offenem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesumweltministerin Svenja Schulze gewandt.
Elektroaltgeräte
Thüringer Landhaus Ilmenau, pixelio.de

Über Internetshops wie Amazon und Ebay würden jedes Jahr mehr als 460.000 Tonnen Elektrogeräte in Europa illegal in Verkehr gebracht. Indem sich Hersteller nicht ordnungsgemäß registrierten, umgingen sie die Zahlung von Entsorgungskosten und erhöhten die Preise für Kunden von Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorschriften halten. Im Gegensatz zu registrierten Herstellern existiere bei den Trittbrettfahrern keine Anschrift in Deutschland, wodurch Verbraucher gegenüber Verkäufern aus dem außereuropäischen Ausland bei Schäden – etwa einem Brand in Folge eines Kurzschlusses – keinen Schadensersatz durchsetzen könnten. Oft handele es sich zudem um Elektrogeräte mit niedriger Qualität oder erhöhten Schadstoffgehalten.

Weil die Online-Plattformen keine Bereitschaft zeigten, das Problem zu lösen, fordern die Umweltverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU), Germanwatch und Deutscher Naturschutzring (DNR) Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesumweltministerin Svenja Schulze dazu auf, die kriminellen Aktivitäten gesetzlich zu stoppen. „Legale und illegale Angebote von Elektrogeräten müssen klar zu unterscheiden sein. Deshalb fordern wir ein schnelles und entschiedenes Handeln der Bundesregierung“, heißt es in einem offenen Brief der Verbände.

Vorbild für eine rechtliche Regelung soll das geplante Gesetz gegen Steuerhinterziehung durch Online-Verkaufsplattformen sein. Illegale Angebote könnten von vorneherein vermieden werden, indem die Verkaufsportale nur Angebote registrierter Hersteller zulassen und die Anschrift sowie die Registrierungsdaten auf der jeweiligen Produktseite anzeigen. Online-Verkaufsplattformen, die dennoch das Angebot illegal importierter Elektrogeräte tolerieren, sollten rechtlich an die Stelle des Inverkehrbringers treten. So könnten Verbraucher, Behörden und betroffene Wettbewerber zukünftig gegen Gesetzesverstöße vorgehen oder Schadensersatz durchsetzen, erklären die Verbände.

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