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Klärschlamm macht den Kommunen zunehmend Schwierigkeiten

Das Niedersächsische Umweltministerium hat Hinweise zu den rechtlichen Voraussetzungen für eine Zwischenlagerung an die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, Landkreise, Städte und kreisfreien Städte herausgegeben.
Klaerschlamm, Dieter Schuetz, Pixelio.de
Dieter Schuetz, Pixelio.de
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Darin zeigt das Ministerium Kläranlagenbetreibern Wege und Lösungen auf, anfallenden Klärschlamm zwischenzulagern.

Minister Olaf Lies: „In den letzten Monaten hat sich die Situation für unsere Kommunen und die Kläranlagenbetrieber zunehmend verschärft. Die neue Düngeverordnung hat dazu geführt, dass Klärschlamm in der Landwirtschaft nicht mehr in den Mengen eingesetzt werden kann wie bisher. Die neue Klärschlammverordung sieht zukünftig nur noch für Anlagen bis 50.000 Einwohner die Möglichkeiten der Verwertung auf landwirtschaftlichen Flächen vor. Zusätzliche wird der Einsatz der Kohlekraftwerke immer weiter zurückgefahren und das führt zu Engpässen bei der Mitverbrennung des Klärschlamms. Diese drei wesentlichen Veränderungen führen zu großen Problemen für unsere Kommunen. Klar ist nämlich, dass der zukünftige große Bedarf der Monoverbrennung in Niedersachsen bisher kaum eine Rolle spielte. Die ersten Monoverbrennungsanlagen werden erst in drei bis vier Jahren in Betrieb gehen. Diesen Konflikt müssen wir auflösen. Wir brauchen bis dahin zur Überbrückung Zwischenlagermöglichkeiten in unterschiedlicher Form. Mit unseren Hinweisen geben wir den Kläranlagenbetreibern die Möglichkeiten, anfallenden Klärschlamm zwischenlagern zu können. Wir zeigen auf, welche unterschiedlichen Verfahren für die Zwischenlagerung von Klärschlamm in Frage kommen und welche rechtlichen und technischen Anforderungen dabei zu beachten sind. Für die Umsetzung stehen wir natürlich als Ansprechpartner den Kommunen zur Seite. Mit Blick auf die Monoverbrennung werden die Verfahren vorangebracht werden müssen. In vielen anderen Ländern ist dies der gängige Verwertungsweg. In Niedersachsen – als Agrarland Nr. 1 – stand bisher die Nutzung als Dünger im Vordergrund.“

In den Hinweisen listet das Umweltministerium rechtliche und technische Voraussetzungen einer Zwischenlagerung von Klärschlamm auf. Favorisiert wird eine Zwischenlagerung auf den Flächen der Abwasserbehandlungsanlagen. Wenn aber dort alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann eine Zwischenlagerung von bis zu drei Jahren außerhalb des Klärwerksgeländes oder mit Einverständnis des Betreibers auf geeigneten Deponien erfolgen. In jedem Fall ist eine behördliche Prüfung und Genehmigung der Zwischenlagerung erforderlich. Unterstützung erhalten die Kläranlagenbetreiber weiterhin durch das Projekt „Norddeutsches Netzwerk Klärschlamm“, das vom Land Niedersachsen gefördert und von der DWA Landesverband Nord durchgeführt wird. Es dient unter anderem dazu, Verfahrenstechniken zu bewerten, Kooperationen zu fördern und Entsorgungskonzepte zu erstellen, heißt es abschließend.

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