DUH: Fehlenden Vollzug bei Gewerbeabfallverordnung

Eine aktuelle Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unter den zuständigen Bundesländern zum Vollzug der Gewerbeabfallverordnung habe ein besorgniserregendes Fazit ergeben: Zwölf Bundesländer konnten oder wollten keinerlei Angaben zum Vollzug der Gewerbeabfallverordnung machen. Hamburg teilte mit, bislang keine Kontrollen durchgeführt zu haben. Lediglich Nordrhein-Westfalen, Saarland und Berlin gaben an, Kontrollen durchzuführen.
Karl-Heinz Laube, pixelio.de
Karl-Heinz Laube, pixelio.de

Die DUH fordert die Bundesländer auf, die Einhaltung der verschärften Getrennthaltungs-, Sortier- und Recyclingvorgaben für Gewerbeabfälle zu überprüfen und Verstöße konsequent durch Bußgelder zu sanktionieren. Schließlich könne durch eine konsequente Getrenntsammlung und Sortierung von Wertstoffen ein Großteil der bislang verbrannten Wertstoffe recycelt werden, was aktiv zum Klima- und Ressourcenschutz beitragen würde.

„Offenkundig scheint sich die Mehrzahl der Bundesländer nicht für die Umsetzung von Umweltgesetzen zu interessieren. Anders ist es nicht erklärbar, dass die meisten Länder keine Angaben zum Vollzug der Gewerbeabfallverordnung machen konnten oder wollten. Das ist insbesondere deshalb bedauerlich, weil die bisherige Praxis zur Getrenntsammlung von Gewerbeabfällen durch ein fast vollständiges Fehlen von Kontrollen gekennzeichnet war. Die Länder müssen endlich aufwachen und durch einen funktionierenden Vollzug ihren Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz leisten“, fordert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

„Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung bietet die Chance für einen großen Fortschritt beim Recycling. Vor dem Hintergrund chinesischer Importbeschränkungen für Gewerbeabfälle ist nun ein fester Wille zur Umsetzung der Getrennterfassung und dem Recycling hier in Deutschland notwendig. Das Beispiel Nordrhein-Westfalen zeigt, dass ein Vollzug der Gewerbeabfallverordnung möglich ist. Nach Angaben des dortigen Umweltministeriums wurden seit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung 923 Kontrollen vorgenommen. Andere Bundesländer sollten sich ein Beispiel nehmen“, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Besonders scharf kritisiert die DUH das überwiegende Fehlen quantitativer und qualitativer Vorgaben für den Vollzug der Gewerbeabfallverordnung. Lediglich die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gaben an, entsprechende Vorgaben verbindlich festzulegen. Genau dies erwartet die DUH von allen Bundesländern. Nur so könne der Vollzug der Gewerbeabfallverordnung tatsächlich sichergestellt werden.

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