Anzeige

Interessenausgleich bei der Luftreinhaltung nötig

BDE-Präsident Peter Kurth hat nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Fahrverbot für Dieselfahrzeuge die Notwendigkeit der Luftreinhaltung unterstrichen.
Anzeige

Gleichzeitig wies er auf die Beachtung der Verhältnismäßigkeit bei der Umsetzung von Fahrverboten hin.

Peter Kurth: „Das Gericht in Leipzig hat festgestellt, dass Städte selbständig Fahrverbote bei extremer Luftbelastung aussprechen dürfen. Die Unternehmen der deutschen Entsorgungswirtschaft bekennen sich ausdrücklich zu den Zielen der Luftreinhaltung. Beim Einsatz für bessere Luft muss aber die Verhältnismäßigkeit gewahrt sein. Mögliche Fahrverbote müssen das letzte Mittel sein. Gerade der Wirtschaftsverkehr braucht tragfähige Regelungen, damit die Versorgung der Bevölkerung, die Belieferung von Geschäften und auch die Beseitigung von Abfällen sichergestellt sind. Deshalb ist es wichtig, mit allen Akteuren, die an der Aufrechterhaltung der Infrastruktur beteiligt sind, pragmatische und praxistaugliche Lösungen – auch für etwaige Ausnahmeregelungen – zu finden.“

Quelle: BDE

Letzte Meldungen

Das RECYCLING magazin berichtet seit über 75 Jahren unabhängig und aktuell über die wirtschaftlichen, politischen und technischen Entwicklungen in der Recycling- und Entsorgungswirtschaft. Ihr Maßstab ist ein qualitativ hochwertiger Journalismus mit allen Facetten einer modernen Berichterstattung. mehr

RECYCLING magazin ist Mitglied bei

© DETAIL Architecture GmbH

Lesen, was die Branche bewegt
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie einmal wöchentlich den RECYCLING magazin Newsletter.
Registrieren
Ich bin damit einverstanden, dass die DETAIL Architecture GmbH mir regelmäßig individualisierte spannende Neuigkeiten und Veranstaltungen per E-Mail zusendet. Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen in der Datenschutzerklärung. Ich kann meine Einwilligung gegenüber der DETAIL Architecture GmbH jederzeit widerrufen.
close-link