BDE bewertet Trilog-Ergebnisse überwiegend positiv

Die Recyclingziele für Siedlungsabfälle – 60 Prozent ab 2030 und 65 Prozent ab 2035 –, die übergreifende Quote für Verpackungsabfälle – 65 Prozent ab 2025 und 70 Prozent ab 2030 – sowie die Einführung einer einheitlichen Berechnungsmethode setzten einen soliden und zukunftsweisenden Rahmen für den Ausbau einer europäischen Kreislaufwirtschaft.

Nach einem Sitzungsmarathon von über 18 Stunden hat sich die estnische Präsidentschaft mit Vertretern des Europäischen Parlaments in den frühen Morgenstunden des 18. Dezember auf ein vorläufiges Ergebnis über das europäische Abfallpaket geeinigt. Dieses Ergebnis muss jetzt noch vom Umweltrat und dem Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden. Dies soll im ersten Quartal 2018 erfolgen. Insgesamt hat es 26 Sitzungen der technischen Arbeitsgruppe des Rates sowie sechs Trilogsitzungen bedurft, um zu einer Einigung über die vier Legislativvorschläge zur Abfallrahmenrichtlinie, Verpackungsrichtlinie, Deponierichtlinie und der Anpassung der E-Schrott-, Altauto- sowie Batterie- und Akkurichtlinie zu kommen.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Es ist zu begrüßen, dass sich Parlament und Kommission bei den Recyclingquoten gegenüber dem Rat durchgesetzt haben. Nur mit ehrgeizigen Zielen kann die Kreislaufwirtschaft ernsthaft vorangebracht werden. Neben den übergreifenden Quoten für Siedlungs- und Verpackungsabfälle bewertet der BDE auch die Festlegung der Quoten für die einzelnen Verpackungsströme – Kunststoffe 50 Prozent/55 Prozent, Holz 25 Prozent/30 Prozent, Metall 70 Prozent/80 Prozent, Aluminium 50 Prozent/60 Prozent, Glas 70 Prozent/75 Prozent und Papier 75 Prozent/85 Prozent jeweils ab 2025 bzw. ab 2030 – als positiv. Hinsichtlich der Bioabfälle hätten wir uns natürlich gewünscht, wenn die Getrenntsammlung direkt bei der Umsetzung gegriffen hätte und nicht, wie jetzt vereinbart, erst ab 2025. Aber so ist zumindest die richtige Weichenstellung vorgenommen worden.“

Kritisch hingegen bewertet der BDE den gefundenen Kompromiss zur Deponierung von Siedlungsabfall: erst ab 2035 soll gelten, dass nur noch 10 Prozent der Siedlungsabfälle deponiert werden dürfen. Diese Frist soll für die Mitgliedsstaaten, die im Jahr 2013 noch mehr als 60 Prozent ihrer Siedlungsabfälle deponiert haben, sogar um weitere fünf Jahre, also bis 2040, hinausgeschoben werden. Der BDE bedauert nachdrücklich, dass sich hier der Rat gegenüber Parlament und Kommission durchgesetzt hat. Er sieht damit die ehrgeizige Zielsetzung, künftig mehr zu recyceln und Ressourcen zu schonen, zu einem guten Teil konterkariert.

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