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ELS, Noventiz und RKD ergänzen Clearingvertrag

ELS, Noventiz und RKD haben in ihren Clearingvertrag Übergangsregelungen zum Verpackungsgesetz, Regelungen zur Prüfung und Marktanteilsberechnung durch die Zentrale Stelle sowie den permanenten Abgleich mit den Daten des DIHK und ab 2019 mit den Daten der Zentralen Stelle aufgenommen.
Foto: Sabine Hatzfeld
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Die drei Geschäftsführer Boxhammer, Dühr und Schuh erklären gegenüber der Presse: „Durch die zusätzliche explizite Regelung des Übergangs zum Verpackungsgesetz und die Regelungen zum Mengenabgleich schaffen wir für alle Beteiligten die erforderliche Sicherheit. Der bisherige Konsens innerhalb der Clearingverhandlungen ist in einem Vertragstext verankert. Damit gehen wir einen weiteren Schritt, um endlich eine einheitliche Vertragsgrundlage für alle Systeme zu schaffen und dem Markt die erforderliche Sicherheit zu geben.“

Boxhammer, Dühr und Schuh weiter: „Wir hoffen, dass auf dieser Grundlage das Clearing für 2018 für alle Systeme gesichert wird. Unser Vertrag ermöglicht es den anderen dualen Systemen vereinfacht beizutreten. Darüber hinausgehende, kartellrechtlich bedenkliche Forderungen lehnen wir aber ab.“

Quelle: Ascon Holding/ELS

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