BDE fordert zügige Verabschiedung der Mantelverordnung

BDE und BRB bedauern die vom Umweltausschuss des Bundesrates beschlossene Vertagung der Mantelverordnung. Die Länderkammer wird sich deshalb auf ihrer Sitzung am 22. September nicht mehr mit der Verordnung befassen.
Kurt Michel, pixelio.de

„Die Verabschiedung der Mantelverordnung muss in der künftigen Legislaturperiode zügig erfolgen. Der im Februar gefasste Kabinettsbeschluss ist ein guter Startpunkt für ein erneutes parlamentarisches Verfahren“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth. „Die Unternehmen der Entsorgungswirtschaft brauchen nach jahrelanger Diskussion endlich einen rechtssicheren Rahmen.“
 
Bislang fehlt es an einer bundesweiten einheitlichen Regelung, die Grundwasser- und Bodenschutz einerseits sowie hohe Recyclingquoten für mineralische Ersatzbaustoffe andererseits in Einklang bringt. Den bisherigen verschiedenen Regelungen in diesem Bereich mangelt es entweder an Rechtsverbindlichkeit, sind ungenau formuliert oder bundesweit nicht anerkannt. „In ihrer derzeitigen Form schafft die Mantelverordnung Klarheit und beseitigt den Graubereich, in dem sich die Unternehmen seit Jahren bewegen müssen. Ihre Verabschiedung ist ebenso dringlich wie wichtig“, sagte Michael Stoll, Vorsitzender der BRB.
 
Den Kritikern der Mantelverordnung könnte der Verordnungsgeber mit einer Überprüfungsklausel entgegenkommen. Mit ihr wird innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung überprüft, ob mit Blick auf Praxistauglichkeit, Auswirkungen oder Stoffstromverschiebungen Änderungen notwendig sind. Zudem kann durch ein Dialog- und Beteiligungsforum mit allen relevanten Akteuren sichergestellt werden, dass die notwendige Harmonisierung der Rechtsbereiche zeitnah überprüft und angepasst wird.

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