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Baugewerbe begrüßt HBCD-Regelung

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) begrüßt die vom Bundeskabinett beschlossene POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung zu HBCD-haltigen Abfällen. ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa: „Damit ist eine einheitliche und praktikable Regelung für die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen sicher gestellt.“
berggeist007, pixelio.de
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Seit der Ende 2016 vorgenommenen Einstufung von HBCD-haltigen Dämmplatten als gefährlicher Abfall und den damit aufgetretenen Entsorgungsengpässen hatte sich der ZDB eigenen Angaben zufolge für eine Rücknahme dieser Einstufung, die deutlich über das vom EU-Abfallrecht geforderte Maß hinausging, eingesetzt. Dem trug die Bundesregierung zunächst mit einer Änderungsverordnung zur Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) („Moratorium“) Rechnung, die bis Ende 2017 befristet war. Durch die nunmehr verabschiedete POP-Abfall-Überwachungs-Versorgung ist eine dauerhafte Entsorgungslösung für HBCD-haltige Dämmplatten sichergestellt, heißt es weiter.

Das im Rahmen der Verordnung vorgesehene Sammelentsorgungsnachweisverfahren könnten Betriebe, die HBCD-haltige Dämmstoffe zurückbauen, mithilfe eines Übernahmescheins vom Entsorger führen. Damit halte sich für die Betriebe des Bau- und Ausbaugewerbes der bürokratische Aufwand in Grenzen; die vom Gesetzgeber geforderte gesicherte Entsorgung und Ausschleusung dieser Abfälle sei gewährleistet, so der Zentralverband.

Allerdings führe die nun geforderte getrennte Sammlung der HBCD-haltigen Dämmplatten, die dann zur Verbrennung wieder mit dem Hausmüll vermischt werden, zu höheren Kosten. Damit wird die Entsorgung insgesamt für Investoren und Verbraucher teurer. „Hier stellt sich die Frage nach dem Mehrwert der künftigen Regelung. Immerhin wurden jahrzehntelang HBDC-haltige Abfälle ohne getrennte Sammlung umweltgerecht in Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt“, so Pakleppa abschließend.

Die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle: ZDB
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