Europaparlament bestätigt neue Verordnung über Quecksilber

Der BDE begrüßt die Zustimmung des Europaparlaments zu einer neuen EU-Verordnung über Quecksilber. Der vom Umweltausschuss in informellen Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission ausgearbeitete Kompromiss wurde im Plenum ohne Änderungen bestätigt.

„Die Parlamentarier unterstützen die Forderungen nach strengen Entsorgungsregeln, für die sich auch der BDE ausgesprochen hatte. So kann sichergestellt werden, dass flüssige Quecksilberabfälle sicher und dem neuesten Stand der Technik entsprechend vor der langfristigen Lagerung behandelt werden“, äußerte sich BDE-Präsident Peter Kurth. „Positiv ist zudem, dass das Exportverbot für Quecksilber aufrechterhalten wird und Importe zum Zwecke der sicheren Entsorgung zumindest bis Ende 2027 erlaubt bleiben.“

Die bestehende EU-Verordnung über Quecksilber wird ersetzt, um rechtliche Lücken zur vollständigen Einhaltung von zugesagten internationalen Vereinbarungen zu schließen. Im Oktober 2013 unterzeichnete die EU die internationale Vereinbarung über Quecksilber (Minamata-Konvention). Die Konvention verpflichtet die EU unter anderem zur Umstellung auf quecksilberfreie Produktionsprozesse. Durch die Umrüstung fallen in den nächsten Jahren größere Mengen flüssigen Quecksilberabfalls an, die sicher entsorgt werden müssen.

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