BDE: Richt- und Grenzwerte ökologisch unsinnig

In der Diskussion um den Referentenentwurf zur Novelle der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft lehnt der BDE die geplanten Emissionsbegrenzungen für organische Stoffe in der Bioabfallbehandlung entschieden ab.
Hartmut910, pixelio.de

Gleichlautend hätten sich insgesamt sechs Verbände, deren Unternehmen organische Abfälle aus Haushalten in Kompostierungsanlagen oder Vergärungsanlagen verwerten, für eine Streichung dieser geplanten Emissionsbegrenzung ausgesprochen.

BDE-Präsident Peter Kurth sagte: „Ökologisch gesehen sind diese Grenzwerte unsinnig. Stattdessen verursachen sie einen enormen Energie- und Kostenaufwand für die Anlagenbetreiber. Im extremsten Fall sind die Begrenzungen nur mittels äußerst aufwendiger Verfahren zur Abgasbehandlung einzuhalten.“

Europarechtlich seien die Grenzwerte zudem nicht gefordert und würden sogar gegen das Kriterium der wirtschaftlichen Vertretbarkeit der Industrieemissions-Richtlinie verstoßen. „In Summe kritisiert die Branche seit über zwei Jahren die geplanten Emissionsbegrenzungen für organische Stoffe bei der Bioabfallbehandlung, die außerdem vom EU-Recht gar nicht verlangt werden. Von einem deutschen Sonderweg sollte also ganz klar abgesehen werden“, so Kurth weiter.

Kurth ergänzte: „Wenn überhaupt, dann sollte für die Bioabfallbehandlung in genehmigungsbedürftigen Anlagen zunächst ein Untersuchungs- und Monitoring-Programm für organische Stoffe aufgesetzt werden, um systematisch gesicherte Erkenntnisse zur Notwendigkeit und Höhe der Emissionsbegrenzung zu erlangen. Ein solches Vorgehen würden wir unterstützen.“

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