Neuen Kontrollplan für grenzüberschreitende Abfallbeseitigung

Zwar werden Ein- und Ausfuhr von Abfällen schon seit mehr als zwei Jahrzehnten von den hessischen Regierungspräsidien gemeinsam mit dem Bundesamt für Güterverkehr, den Zolldienststellen und den Polizeibehörden kontrolliert; mit dem Kontrollplan Hessen werden die verschieden Überwachungsaktivitäten jetzt aber erstmals in ihrem vernetzten Zusammenhang dargestellt.
Lupo, pixelio.de

„Die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen hat besondere Bedeutung“, sagte Umweltministerin Priska Hinz in Wiesbaden. „Illegale Exporte, beispielsweise von Elektro- und Elektronikaltgeräten nach Westafrika, verursachen in den Empfängerländern erhebliche Umweltprobleme und müssen bekämpft werden. Hessen hat zwar keine Außengrenzen, ist aber wichtiges Transitland für Güter aller Art und damit auch für Abfälle.“ Darum hat das Hessische Umweltministerium heute einen Plan zur Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen veröffentlicht.

Deshalb hat sich Hessen von Beginn an im europäischen IMPEL-Netzwerk für die Umsetzung und den Vollzug von Umweltrecht engagiert, das 1992 ins Leben gerufen wurde. IMPEL – „European Union Network for the Implementation and Enforcement of Environmental Law“ – wurde als informelle Organisation gegründet, in der sich ihre Mitglieder gegenseitig bei der praktischen Umsetzung von Umweltvorschriften unterstützen. Die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringungen war dabei seit Gründung des Netzwerks ein Hauptbetätigungsfeld.

Der vom EU-Recht vorgegebene Begriff der „Kontrolle“ beinhaltet alle Maßnahmen, die von beteiligten Behörden unternommen werden, um festzustellen, ob Unternehmen, Makler oder Händler, die für Abfallverbringung, Verwertung oder Beseitigung einschlägigen Vorschriften erfüllen. „Ich bin zuversichtlich, dass die jetzt im Kontrollplan Hessen zusammengeführten Aktivitäten, zu einer effektiveren Überwachung der Abfallverbringung führen werden. Mein Dank richtet sich an alle an der Erarbeitung Beteiligten. Sie haben es geschafft, dass der Kontrollplan Hessen als einer der ersten in Deutschland jetzt veröffentlicht werden kann.“

Grundsätzlich ist gegen einen legalen Export gebrauchsfähiger Geräte nichts einzuwenden, zumal in Deutschland gerade hochwertige Elektronikgeräte nach immer kürzerer Zeit ausgetauscht werden. Es wird aber auch in erheblichem Umfang Elektroschrott exportiert und das Aufdecken dieser und anderer illegaler Exporte ist eine schwierige Herausforderung, der sich die Mitgliedstaaten der EU zu stellen haben. Die EU hat darauf reagiert und die Mitgliedstaaten durch eine Änderung der EU-Abfallverbringungsverordnung verpflichtet, bis zum 1. Januar 2017 Pläne für die durchzuführenden Kontrollen zu erstellen. Die Kontrollpläne sind zu veröffentlichen und mindestens alle drei Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben. Ergänzende Regelungen für die Umsetzung in Deutschland trifft das Gesetz zur Änderung abfallverbringungsrechtlicher Vorschriften, das am 10. November 2016 in Kraft getreten ist. Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes obliegt in Deutschland die Erstellung und Überprüfung der Kontrollpläne den Bundesländern.

Der Kontrollplan Hessen wurde unter Federführung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gemeinsam mit den hessischen Regierungspräsidien, dem Bundesamt für Güterverkehr, der Generalzolldirektion Nürnberg, dem Landespolizeipräsidium und der Wasserschutzpolizeiabteilung des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums erarbeitet und steht auf den Internetseiten des Ministeriums als Download zur Verfügung.

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