Dringender Bedarf an ganzheitlichem Regelwerk für Bau- und Abbruchabfälle

Verbände aus Bau- und Ensorgungswirtschaft haben dem BMUB und dem UBA ein entsprechendes Rechtsgutachten vorgelegt.
berggeist007, pixelio.de

Vor dem Hintergrund der europäischen Zielsetzung für eine Ressourcenschutz- und Recyclinggesellschaft bedarf es dringend eines einheitlichen Regelwerkes für die abfallrechtlichen Pflichten im Bereich des Bausektors. Dies zeigt ein Rechtsgutachten zur Vereinheitlichung der Regelwerke in Bezug auf Bau- und Abbruchabfälle auf, das im Auftrag des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), des Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), des Deutschen Abbruchverbandes (DA) und der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB) erstellt wurde und heute den Bundesministerien für Umwelt und Wirtschaft und dem Umweltbundesamt (UBA) vorgelegt wurde.

Hintergrund sei die Vielzahl unterschiedlicher Vorschriften im Bausektor, die häufig nur auf privatrechtlichen technischen Regelwerken (z.B. VDI-Richtlinien, DIN-Normen) oder Leitfäden der diversen Vollzugsebenen basieren. Auch auf Bundesebene gebe es lediglich punktuelle Maßnahmen, wie etwa die Novelle der Gewerbeabfallverordnung oder Entwürfe für eine Mantelverordnung.

Die Verbände setzen sich seit längerem für eine einheitliche, harmonisierte Regelsetzung für den Bausektor ein, die gleichzeitig langjährig umstrittene Fragen, wie z.B. die Verantwortlichkeit des Auftraggebers als Abfallerzeuger oder abfallrechtliche Vorerkundungspflichten in der Planungsphase klärt.

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