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Österreichischer Gemeindebund und VÖEB setzen sich für Novelle zur Recycling-Baustoffverordnung ein

Zum 1. Januar 2016 trat die neue Recycling-Baustoffverordnung in Österreich in Kraft. Nachdem bereits im Vorfeld deutlich wurde, dass einige darin enthaltene Regelungen aufgrund der Standards, Grenzwerte und Belastungen in die entgegensetzte Richtung höherer Recycling-Quoten zielen, soll die Verordnung novelliert werden.
Kurt Michel, pixelio.de
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Der VÖEB wertet den Entwurf zur Novelle, der seit mehreren Monaten vorliegt, als positive Maßnahme – sowohl im Sinne der Erreichung ökologischer Ziele wie auch im Sinne wirtschaftlicher Machbarkeit. So würde es mit der vorliegenden Novelle gelingen, die Rahmenbedingungen für das Recycling von Baurestmassen insofern zu optimieren, als dass die Auflagen an die Praxis angepasst und Recycling auch tatsächlich gefördert würde. Auch der Österreichische Gemeindebund sieht darin eine sinnvolle Maßnahme, um das Recycling von Baustoffen einerseits hochwertig im Sinne von Ökologie und Gesellschaft zu gestalten, andererseits aber auch die Machbarkeit im Sinne höherer Recyclingquoten zu gewährleisten. Wiewohl der VÖEB in einer Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf auf einige Punkte hingewiesen hat, die einer weiteren Konkretisierung bzw. Änderung bedürften, wäre es nun wesentlich, dass die Novelle Zustimmung im Wirtschaftsministerium findet.

Wichtigstes Ziel der neuen Verordnung ist es, das Recycling von Baustoffen zu fördern, anstelle es durch zu ambitionierte Regulierungen zu behindern. Durch die Novelle soll es für die Unternehmer machbar sein, die Grundsätze der Abfallhierarchie im Bereich der Baustoffe hin zu Wieder-Verwertung anzuwenden, und die Systematik einer Kreislaufwirtschaft weiter auszubauen. Allem voran würde es damit gelingen, praktikable Standards für die Gewinnung von Sekundärrohstoffen zu implementieren, was sowohl im Sinne der Ökologie wie auch der Entsorgungswirtschaft ist. VÖEB-Präsident Hans Roth: „Uns ist es wichtig, den Aufwand für Recycling im Rahmen zu halten, das heißt machbare Lösungen auch für die Betriebe zu finden. Anderenfalls würde die Verordnung das Gegenteil bewirken und zu mehr Deponierung führen. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir hier doch noch im Sinne von Ökologie und Gesellschaft gemeinsam mit der Politik zu einer erfolgversprechenden Lösung zu finden.“

Quelle: VÖEB
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