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BDE begrüßt Streichung der Heizwertklausel

Mit der Entscheidung vom 14.10.2016 zum „Zweiten Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)“ hat der Bundesrat der Streichung der Heizwertklausel zugestimmt. Der BDE begrüßt dieses Votum.
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BDE-Präsident Peter Kurth: „Durch den Wegfall der Heizwertklausel wird die Abfallhierarchie endlich EU-konform umgesetzt. Die pauschale Außerkraftsetzung der Hierarchie für gut brennbare Abfälle war ein deutscher Sonderweg. Wir hatten uns von Anfang an dagegen ausgesprochen, denn es gibt brennbare Abfälle, die auch sehr gut recycelbar sind. Durch den Wegfall der Heizwertklausel wird künftig für einzelne Abfallströme geprüft werden müssen, ob die Verbrennung aus Lebenszykluserwägungen gerechtfertigt ist.“

Der BDE hatte im April 2012 bei der Kommission eine Beschwerde gegen das KrWG eingereicht und auf die mangelhafte Umsetzung der europäischen Abfallhierarchie aufgrund der Heizwertklausel verwiesen. Daraufhin hatte die Kommission die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet. In den Verhandlungen mit der Kommission hatte die Bundesregierung immer wieder auf den Übergangscharakter der Heizwertklausel hingewiesen. Um einer Klage vor dem EuGH durch die Kommission zu entgehen, hatte sie im Sommer per Kabinettsbeschluss entschieden, die Klausel zu streichen.

Quelle: BDE

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