BDE begrüßt Positionierung des EU-Parlaments zur Kreislaufwirtschaft

Der Entschließungsentwurf des Umweltausschusses umfasst ein Deponierungsverbot von recycelbarem und biologisch abbaubarem Abfall und ein verpflichtendes Recyclingziel von 70 Prozent aller Siedlungsabfälle. Zudem soll die Herstellerverantwortung erweitert werden.

Der BDE hat den am Dienstag dieser Woche im Umweltausschuss des EU-Parlaments diskutierten Entschließungsentwurf über Anforderungen an einen neuen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Entwicklung einer europäischen Kreislaufwirtschaft begrüßt. Grundlage des Meinungsaustausches war der am 24. März veröffentlichte Berichtsentwurf „Ressourceneffizienz: Hin zu einer Kreislaufwirtschaft“.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Wir begrüßen diese Initiative des EU-Parlaments. Die Volksvertreter setzen hiermit die Kommission zu Recht unter Zugzwang, wie versprochen bis Ende 2015 ein ambitionierteres Abfallpaket vorzulegen. Die meisten Forderungen des Parlaments gehen in die richtige Richtung.“ Die EU-weite Begrenzung der Deponierung sowie einheitlich hohe Recyclingziele seien unerlässlich, sollten Investitionsentscheidungen in Deponieländern künftig zu Gunsten des Aufbaus von Sortier- und Recyclinganlagen getroffen werden, so Peter Kurth weiter. Es bedürfe jedoch des Augenmaßes. Ein vollständiges Deponieverbot für Abfälle bis 2030 wäre auch in Ländern mit fortschrittlicher Abfallbewirtschaftungsinfrastruktur nicht durchzusetzen, erklärt Kurth.

Berichterstatterin Sirpa Pietikäinen (EVP/FI) hatte die Kommission in der Debatte aufgefordert, unverzüglich einen neuen Abfallrichtlinienvorschlag vorzulegen. Dieser solle ein Deponierungsverbot von recycelbarem und biologisch abbaubarem Abfall und ein verpflichtendes Recyclingziel von 70 Prozent aller Siedlungsabfälle beinhalten. Hersteller sollten zudem über die gesamte Lebenszyklusphase eines Produkts Eigentümer bleiben und so ihrer Aufgabe der Herstellerverantwortung gerecht werden.

Ferner gab sie das Ziel aus, bis 2030 nachhaltig mit den begrenzten Rohstoffen des Planeten umzugehen und dazu bis 2030 die Ressourceneffizienz um 30 Prozent steigern. Zu diesem Zweck solle die Kommission Ressourceneffizienzindikatoren entwickeln und verpflichtend in volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen und Unternehmensbilanzen in der EU integrieren. Darüber hinaus solle die EU künftig Ökodesignvorschriften auf alle Produktgruppen ausweiten, die auch für importierte Produkte aus Nicht-EU-Staaten gelten.

Im Frühjahr hatte die neue Kommission das im Sommer 2014 noch unter der Barroso-Kommission vorgeschlagene Kreislaufwirtschaftspaket zurückgezogen. Für Ende 2015 hatte Vize-Präsident Frans Timmermans ein neues, ambitionierteres Kreislaufwirtschaftspaket angekündigt. Dies solle einen Abfallrichtlinienvorschlag und einen Aktionsplan für die Bereiche ökologische Produktpolitik und Schaffung von Sekundärrohstoffmärkten beinhalten. Das Parlament erarbeitet daher einen Initiativbericht, um sich für ein ambitioniertes Kreislaufwirtschaftspaket zu positionieren. Änderungsanträge für den Berichtsentwurf können bis zum 28. April eingereicht werden. Am 16./17. Juni stimmt der Umweltausschuss über die Änderungsanträge ab.

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