Wertstoffgestz: GemIni schlägt Kompromiss vor

Die Gemeinschaftsinitiative zur Abschaffung der dualen Systeme (GemIni) hat jetzt seine Vorstellungen zum geplanten Wertstoffgesetz in einem Eckpunktepapier konkretisiert.

Dabei kommt einer neu zu schaffenden sogenannten Zentralen Stelle die Schlüsselrolle zu. Diese soll nicht nur die Entsorgungsverantwortung übernehmen, sondern als öffentlicher Auftraggeber auch als Vergabestelle fungieren, und nicht zuletzt bei den produktverantwortlichen Inverkehrbringern der Verkaufsverpackungen die notwendigen Abgaben einfordern.

Mit diesem Kompromissvorschlag gibt GemIni seine Maximalforderung auf, dass für die künftige Entsorgung von Verpackungen aus privaten Haushalten allein die Kommunen verantwortlich sein sollten.

Im Einzelnen schlägt GemIni vor, dass lediglich die Erfassung der überlassungspflichtigen Wertstoffe künftig in die Zuständigkeit der Kommunen fallen soll. Für die Sortierung und Verwertung von Glas, Metallen, Kunststoffen und Getränkekartons soll hingegen eine vom Gesetzgeber zu schaffende Zentrale Stelle verantwortlich sein.

Diese Zentrale Stelle wäre auch als öffentlicher Auftraggeber vorzusehen, der die Leistungen nach dem Kartellvergaberecht zu vergeben hat. So könnte die private Entsorgungswirtschaft ihre Aufträge künftig sowohl für die Erfassung als auch für die Sortierung und Verwertung nach den allgemeinen Vergaberegeln erhalten. Befürchtungen zunehmender Eigenerledigung durch die kommunale Abfallwirtschaft (sogenannten Inhouse-Geschäften) wäre laut GemIni damit nicht mehr möglich.

Dieser Kompromissvorschlag könnte, so GemIni, der privaten Entsorgungswirtschaft wirtschaftliche Sicherheiten geben, die ihr die Systembetreiber nicht vermitteln können. Gleichzeitig würde die kommunale Abfallwirtschaft ihr Kerngeschäft der Erfassung aller Abfälle aus den privaten Haushalten behalten.

Zusätzlich spricht sich GemIni dafür aus, im Wertstoffgesetz die Produktverantwortung weiterzuentwickeln. Dabei sei insbesondere zu diskutieren, ob neben den Inverkehrbringern von Verpackungen auch die Inverkehrbringer von sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen die Entsorgungskosten ihrer Produkte übernehmen sollen.

Darüber hinaus müsse der Gesetzgeber gewährleisten, so GemIni, dass der Finanzierungsbeitrag ökonomische Anreize zur Abfallvermeidung schafft, beispielsweise durch ein nachhaltigeres Produktdesign.

Aus dem Abgabenaufkommen sollen laut den Vorstellungen von GemIni die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger einen Anteil für die Kosten der Erfassung der Abfälle erhalten. GemIni denkt dabei nicht an eine Erstattung der (nachzuweisenden) Selbstkosten, sondern an ein Standardkostenmodell. Dazu müsste eine näher auszugestaltende Typisierung der Kostenerstattung erfolgen.

Zum Hintergrund: Die Diskussion um ein Wertstoffgesetz befindet sich in einer wichtigen Phase. Die Positionen liegen aber noch weit auseinander. Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat die Vorlage eines Arbeitsentwurfs für ein Wertstoffgesetz erneut verschieben müssen.

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