Altfahrzeuge: Illegaler Export muss dringend gestoppt werden

Der illegale Export von Altfahrzeugen aus Europa muss dringend gestoppt werden. Die Politik sollte sich stärker den Problemen am Altfahrzeugmarkt widmen. Dies ist das Ergebnis eines internationalen Workshops von Vertretern der Automobil- und Recyclingwirtschaft mit Vertretern der EU-Kommission und Behörden aus den Mitgliedsstaaten.

Eingeladen hatte hierzu Oliver Scholz, CEO der Scholz Holding GmbH. Etwa 40 Experten waren dieser Einladung gefolgt. Das Workshop hatte zum Ziel, die aktuelle Umsetzung der Altfahrzeugrichtlinie in den 28 Mitgliedstaaten zu diskutieren.

Im Gespräch waren vor allem die Einführung einer Registrierungs- und Deregistrierungspflicht für Fahrzeuge. Sie soll zu mehr Transparenz des Marktes sowie der Gebrauchtfahrzeug- bzw. Abfallströme und zu einem besseren Monitoring führen.

Wenn zusätzlich eine detailliertere Definition zur Abgrenzung eines „Altfahrzeugs“ im Sinne von „Abfall“ und eines „Gebrauchtwagens“ rechtsverbindlich zementiert wird und der Exporteur dies verpflichtend nachzuweisen hätte, würden die illegalen Exporte zurückgehen, heißt es in Pressemitteilung der Scholz Holding.

Darin verweist Scholz auch darauf, dass der technische und finanzielle Aufwand für Recycling zunehmen wird aufgrund einer sich stark verändernden Zusammensetzung der Fahrzeuge (Elektrofahrzeuge, Seltene Erden in Magneten, karbonfaserverstärkte Kunststoffe). Über die gerechte Verteilung der zunehmenden Recyclingkosten bestand in der Diskussion allerdings keine Einigkeit.

Die Beteiligung der Automobilindustrie bzw. des Fahrzeughalters, ähnlich wie in den Niederlanden, der Schweiz, in Russland oder Japan, wurde als eine Option diskutiert.

Im Rahmen des Workshops wurde vereinbart, sich in Kürze nochmals vertiefter den aktuellen Problemen am Altfahrzeugmarkt zu widmen. Vorgeschlagen wurde seitens der EU-Kommission zudem, noch mehr Druck auf die Mitgliedstaaten wegen fehlender Umsetzung auszuüben, und zwar durch Vorlage von Beweisen über illegale Tätigkeiten.

Einigkeit bestand darüber, sich intensiv mit der Änderung der Definition „Altfahrzeug“ im Sinne von „Abfall“ auseinanderzusetzen und beispielsweise Reparaturaufwand und aktuellen Fahrzeugwert einander gegenüberzustellen, ganz im Sinne eines Urteils des VwGH Wien aus dem Jahre 2013.

Die Recyclingwirtschaft wünscht sich zudem eine schnelle Revision der Altfahrzeugrichtlinie. Oliver Scholz: „Nur wenn wir rechtsverbindliche und detaillierte Regelungen zum illegalen Export in allen Mitgliedstaaten haben, hohe Strafen bei Nichtumsetzung erheben, können wir einen weiteren Abfluss von Altfahrzeugen als gefährlicher Abfall verhindern. Für weitere Investitionen zur Erreichung höherer Recyclingquoten brauchen wir Rechtssicherheit. Wenn wir erfolgreich die illegalen Altfahrzeugexporte bekämpft haben, wird es insgesamt eine win-win-Situation für den Automobilsektor, die Schrotthändler und die Verwertungsindustrie sein.“

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