52
Der Zusatz im spanischen Abfallgesetz besagt, dass die Stadt- und Gemeinderäte verpflichtet sind, dem Recycling innerhalb der Grenzen der EU Vorrang zu gewähren. Im November vergangenen Jahres wurde diese Verpflichtung auf alle Produzenten beziehungsweise Besitzer von rezyklierbaren Abfällen ausgedehnt.