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NRW-Minister fordert Rücknahmepflicht für Quecksilberlampen

"Das freiwillige Rücknahmesystem für Quecksilberlampen durch den Handel ist nicht ausreichend." Das erklärte NRW-Umweltminister Johannes Remmel. Bei der Novelle des Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetzes müsse der Handel verpflichtet werden, gebrauchte Energiesparlampen zurückzunehmen.
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„Wir benötigen ein besseres Angebot an ortsnahen Rückgabemöglichkeiten und zugleich eine bessere Information über die Gefahren von Quecksilber und die richtige Entsorgung von Energiesparlampen“, sagte Remmel weiter. Der Minister kritisiert die „viel zu niedrigen“ Rücklaufmengen: Schätzungsweise rund zwei Drittel der quecksilberhaltigen Energiesparlampen landen nach Angaben des NRW-Umweltministeriums fälschlicherweise im Hausmüll.

Für den nordrhein-westfälischen Umweltminister muss eine Alternative zum Quecksilber gefunden werden: „Quecksilber ist ein gefährliches Umweltgift und wir müssen den Eintrag in die Umwelt verringern, das geht nur über ein generelles Verbot auch bei Energiesparlampen. Die EU-Ausnahmeregelung muss auf wenige Jahre befristet werden. Das Verbot der Glühlampe und der Umstieg auf Energiesparlampen waren aus Sicht der Energieeffizienz richtig. Jetzt aber muss der nächste Schritt getan werden.“

Minister Remmel sieht insbesondere die Hersteller von Energiesparlampen in der Pflicht, möglichst schnell Leuchtmittel zu entwickeln und anzubieten die keine gefährlichen Stoffe mehr enthalten. „Eine Alternative wären zum Beispiel LED-Lampen. Eines der Ziele sollte sein, LED-Leuchtmittel soweit zu entwickeln, dass sie auch vom Preis her mit herkömmlichen Energiesparlampen konkurrieren können“, so Remmel.

Quelle: NRW Umweltministerium, mku

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