Übernahme von SCA Packaging durch DS Smith genehmigt

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des Anbieters von Verpackungslösungen SCA Packaging durch das britische Unternehmen DS Smith Plc nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Mit einer Auflage.

Sowohl SCA Packaging, eine Tochtergesellschaft des schwedischen Konzerns Svenska Cellulosa Aktiebolaget SCA AB, als auch DS Smith produzieren Wellpappverpackungen, die für die Beförderung einer Vielzahl von Industrie- und Konsumgütern verwendet werden. Der Zusammenschluss wird laut EU-Kommission unter der Auflage genehmigt, dass Produktionsstätten im Vereinigten Königreich und in Frankreich veräußert werden. Die vorläufige Untersuchung der Kommission habe ergeben, dass das Vorhaben bei bestimmten Verpackungsarten den Wettbewerb im Vereinigten Königreich und in Frankreich gefährdet hätte. Die Zusagen der beteiligten Unternehmen schaffen diesbezüglich Abhilfe.

„Verpackungen aus Wellpappe werden von vielen europäischen Unternehmen verwendet“, erklärte Joaquín Almunia, der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission. „Die fusionierenden Unternehmen haben zugesagt, dass diese Verpackungen weiterhin zu kostengünstigen Preisen auf dem Binnenmarkt erhältlich sein werden.“

Die Kommission hat festgestellt, dass das Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form bei den beiden Verpackungsarten „offsetkaschiert“ und „hochfest“ Wettbewerbsprobleme im Vereinigten Königreich aufgeworfen hätte, weil das zusammengeschlossene Unternehmen ohne hinreichenden Wettbewerbsdruck von anderen Unternehmen eine starke Marktposition erlangt hätte. Die Kommission hatte ferner wettbewerbsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des Zusammenschlusses auf Wellpappverpackungen in der Bretagne (Frankreich), weil das Unternehmen nach dem Zusammenschluss die drei einzigen Produktionsstandorte in der Region kontrolliert hätte. Außerdem wären auf Wettbewerber, die dortige Abnehmer beliefern, höhere Transportkosten zugekommen.

Um die Wettbewerbsbedenken der Kommission in Bezug auf das Vereinigte Königreich auszuräumen, boten die beteiligten Unternehmen nach Angaben der Kommission an, sich von einer der beiden Produktionsanlagen für hochfeste Wellpappverpackungen im Vereinigten Königreich sowie von einer Produktionsanlage für offsetkaschierte Wellpappverpackungen zu trennen. Durch diese Veräußerungen werde der durch den Zusammenschluss hervorgerufene Zuwachs in diesen Produktbereichen vollständig aufgehoben.

Die beteiligten Unternehmen hätten sich zudem verpflichtet, eine ihrer drei Anlagen in der Bretagne aufzugeben, um Überschneidungen zu vermeiden, die sich durch den Zusammenschluss ergeben hätten. Die Untersuchung der Kommission habe ergeben, dass die veräußerten Unternehmensteile rentabel wirtschaften könnten und die Zusagen geeignet sind, sämtliche wettbewerbsrechtliche Bedenken auszuräumen.

Auf den übrigen Märkten, auf denen es Überschneidungen gibt, hätte das zusammengeschlossene Unternehmen weiterhin einen relativ kleinen Marktanteil und zudem Konkurrenz von mehreren ernstzunehmenden Wettbewerbern.

Angesichts der angebotenen Abhilfemaßnahmen kam die Kommission zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme in der geänderten Form den Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum noch in einem Teil desselben erheblich behindern würde. Der Genehmigungsbeschluss ergeht unter der Auflage, dass die Verpflichtungszusagen strikt eingehalten werden.

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