Vefahrensfehler bei EVS-Beschluss zur Gebührenerhöhung?

Der Beschluss des Entsorgungsverbands Saar (EVS) zur Erhöhung der Müllgebühren ist möglicherweise rechtswidrig. Laut „Saarbrücker Zeitung“ könnte es nämlich bei der Abstimmung zu einem Verfahrensfehler gekommen sein. „Stein des Anstoßes ist das Abstimmungsverhalten dreier sogenannter Paragraph-3-Kommunen, die die örtliche Abfallentsorgung in die eigene Hand genommen haben.“

Diese drei Gemeinden seien eigentlich vom Beschluss zur Gebührenerhöhung nicht betroffen, hätten sich auf der Verbandsversammlung in der vorigen Woche aber an der Abstimmung über die Änderung der Abfallgebührensatzung beteiligt und mit Ja gestimmt, wie die SZ berichtet. Damit hätten sie dem EVS zu einer „hauchdünnen Mehrheit“ für die Gebührenerhöhung verholfen.

Das saarländische Umweltministerium prüft diesen Vorgang derzeit.

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