DUH stoppt Werbekampagne von Danone

Danone stoppt seine Werbekampagne für seine Joghurtbecher aus PLA-Biokunststoff. „Danone hat Verbrauchertäuschung eingeräumt und nimmt die irreführend beworbenen Activia-Becher aus dem Handel - und kommt einer Gerichtsentscheidung zuvor.“ Das teilt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert Handelsunternehmen auf, auf PLA-Becher, die nicht recycelt werden, zu verzichten.

Die Danone GmbH werde Becher der Marke Activia aus dem maisbasierten Biokunststoff Polylactid (PLA) nicht länger irreführend als „umweltfreundlicher“ im Vergleich zum Vorgänger aus Rohöl bewerben. Dem habe das Unternehmen nach einer Klage der DUH durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugestimmt. Damit gestehe der Konzern nach Ansicht der DUH eine monatelang andauernde Täuschung von Verbrauchern ein.

Seit April 2011 bewarb Danone seine im Handel erhältlichen Joghurtbecher aus PLA als „umweltfreundlicher“ beziehungsweise „umweltfreundlicherer“. Weil eine von Danone selbst in Auftrag gegebene Studie belegt habe, dass die neuen Joghurtbecher aus dem Biokunststoff PLA in der Gesamtbetrachtung nicht umweltfreundlicher seien als Verpackungen aus Rohöl, hatte die DUH am 19. August Klage wegen irreführender Werbung beim Landgericht München eingereicht. „Die Werbung für Activia-Becher aus PLA war eine besonders dreiste Form der Verbrauchertäuschung, weil sie dem Konsumenten suggerierte, dass er mit dem Kauf des Joghurts etwas Gutes für die Umwelt tue“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Im Rahmen eines Vergleiches habe sich Danone verpflichtet, auf die irreführende Bezeichnung, der Activia-Becher aus PLA als „umweltfreundlicher“ beziehungsweise „umweltfreundlicherer“, zu verzichten. Danone trage alle Verfahrenskosten und müsste eine hohe Vertragsstrafe an die DUH zahlen, wenn das Unternehmen in der Zukunft die falschen Äußerungen über die angeblich größere Umweltfreundlichkeit wiederhole.

„Die Sache wurde in Form eines Vergleiches beendet, weil die DUH der Danone GmbH eine kurze Frist zur Umstellung der Werbung gewährte. Da die irreführenden Behauptungen dadurch deutlich schneller als bei einem Urteil unterlassen werden, erreicht die DUH mit dem Vergleich mehr als mit einem Urteil zu erzielen wäre“, erklärt Remo Klinger von der Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, der die Interessen der DUH im Rechtsstreit gegen Danone vertritt. Demnach muss der Lebensmittelhersteller alle streitgegenständlichen Aussagen auf seinen Internetseiten innerhalb einer Woche löschen und bereits existierende Activia-Verpackungen mit dem alten Werbeslogan innerhalb von sechs Wochen aus dem Sortiment nehmen. Somit dürften ab dem 27. Dezember 2011 keine Activia-Becher aus PLA mehr mit der irreführenden Werbung zur vermeintlichen Umweltfreundlichkeit im Handel vertrieben werden.

Die DUH kritisiert das Festhalten des Lebensmittelkonzerns an dem wenig umweltfreundlichen Becher aus PLA, der aus zum überwiegenden Teil genmanipuliertem Mais hergestellt werde. Die PLA-Becher werden nach Auskunft der Deutschen Umwelthilfe – im Gegensatz zu allen anderen bei Joghurtbechern eingesetzten Kunststoffen – derzeit weder getrennt sortiert, noch stofflich recycelt und im besten Fall energetisch verwertet – also verbrannt. „Verpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen müssen wie alle anderen Verpackungen Kriterien zur Minimierung von Umweltauswirkungen erfüllen. Dies beginnt bei der umweltfreundlichen Herstellung von Rohstoffen und endet bei deren Entsorgung. Das Festhalten an einer Verpackung ohne Recycling entspricht nicht dem heutigen Verständnis von Umweltverträglichkeit und Ressourcen-Effizienz“, kritisiert Maria Elander, Abteilungsleiterin Kreislaufwirtschaft der DUH. „Wir fordern Danone auf, nur solche Verpackungen einzusetzen, welche tatsächlich gesamtökologische Vorteile aufweisen.“

Resch kritisiert Danone nach dem Eingeständnis der Verbrauchertäuschung für die erklärte Absicht, weiterhin Joghurts in PLA-Bechern verkaufen zu wollen. Die DUH hat inzwischen alle größeren Handelsketten über die eingestandene Verbrauchertäuschung sowie die tatsächlichen Umweltauswirkungen der so genannten Biokunststoff-Becher informiert und fordert diese auf, den weiteren Verkauf solcher Verpackungen zu überprüfen. „Verpackungen, die aus gentechnisch manipulierten Nahrungsmitteln hergestellt und nach der Nutzung nicht recycelt werden, gehören nicht in die deutschen Verkaufsregale“, so Resch.

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