Mit dieser Entscheidung hat ArcelorMittal festgestellt, dass es nicht länger angemessen ist, beträchtliches Kapital in den Erwerb einer Minerheitsbeteiligung zu investieren. Dies erfolge in Übereinstimmung mit den Rechten, die ArcelorMittal ursprünglich mit Peabody Energy bezüglich der Kooperation und Beitragsvereinbarung abgeschlossen habe. Der Kapitaleinsatz, der erforderlich wäre, um seine Macarthur-Anteile zu ehalten und zu vermehren, geht nach Auffassung ArcelorMittals über das hinaus, was für ein Geschäft, das ArcelorMittal nicht vollständig kontrolliere, zu investieren.
2